Infrastruktur
EU-Kommission genehmigt Fördergebiete

Ab dem kommenden Jahr 2022 gelten für die Landkreise Schwandorf und Cham neue Bedingungen für die Regionalförderung.

22.12.2021 | Stand 22.12.2021, 17:08 Uhr
GRW-Fördergebietskarte des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für den Raum Ostbayern. −Foto: Martina Englhardt-Kopf

Die Europäische-Kommission hat den Bund-Länder-Vorschlag für die Verteilung der Fördergebiete der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) innerhalb Deutschlands genehmigt. Damit gelten auch für die Landkreise Schwandorf und Cham ab dem nächsten Jahr 2022 neue Bedingungen für die Regionalförderung, informiert die Bundestagsabgeordnete Martina Englhardt-Kopf (CSU). Alle bisherigen C-Fördergebiete der Landkreise Schwandorf und Cham werden übergangsweise zu D-Fördergebieten. Die aktuellen D-Fördergebiete werden künftig nicht mehr über die GRW gefördert.

Die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Schwandorf/Cham/Wörth an der Donau/Brennberg, Martina Englhardt-Kopf, erklärt hierzu: „Die GRW-Förderung hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, die Wirtschaft in unserer Region anzukurbeln, und das mit großem Erfolg. Wichtig ist, dass auch die bisherigen D-Fördergebiete, die künftig nicht mehr Teil der GRW sind, weiterhin mit Mitteln der Regionalförderung Bayerns unterstützt werden können.“ Der Bund fördert über die GRW Infrastrukturprojekte und Unternehmen in den strukturschwachen Regionen Deutschlands. Die Reform der Europäischen-Leitlinien für Regionalbeihilfen in diesem Jahr führt für die neue Förderperiode zu einer reduzierten Zahl von deutschen Fördergebieten.