Polizei
Falsche Gerichtsvollzieher unterwegs

In Schwandorf forderten Betrüger mehrfach die Überweisung von Bargeld. Die Täter verwendeten Namen echter Gerichtsvollzieher.

20.08.2021 | Stand 16.09.2023, 1:15 Uhr
In Schwandorf kam es in den vergangenen Tagen wiederholt zum Auftreten falscher Gerichtsvollzieher. −Foto: Christin Klose/picture alliance / Christin Klos

Im Bereich der Polizeiinspektion Schwandorf kam es in den vergangenen Tagen wiederholt zum Auftreten falscher Gerichtsvollzieher, welche die Überweisung von Bargeld forderten. Laut Auskunft der Polizei traten die vermeintlichen Gerichtsvollzieher unter dem Namen echter Gerichtsvollzieher auf. Sollten die Opfer Zweifel an der Echtheit der Gerichtsvollzieher haben, werden sie aufgefordert, beim Amtsgericht anzurufen und zu erfragen, ob die Personalien des Gerichtsvollziehers bei ihnen gelistet sind. Da die Täter vorab Namen von tatsächlichen Gerichtsvollziehern auf der Internetseiten der Amtsgerichte recherchieren, wird diese Anfrage folglich bestätigt. Durch die Polizeiinspektion Schwandorf wurden jeweils Ermittlungsverfahren wegen versuchten Betrugs eingeleitet.

In Abstimmung mit dem Amtsgericht Schwandorf wird durch die Polizei empfohlen, bei derartigem Auftreten sensibel zu sein. Der erste Kontakt eines Gerichtsvollziehers mit einem Schuldner erfolge nicht über das Telefon. Der Gerichtsvollzieher erscheint laut Polizei zunächst immer persönlich. Sollte der Schuldner nicht angetroffen werden, werde ein Schreiben mit einem neuen Termin oder eine Ladung zum Amtsgericht hinterlassen.

Außerdem weisen sich Gerichtsvollzieher mit einem Dienstausweis aus. Zu jedem Vorgang eines Gerichtsvollzieher bestehe zudem ein gerichtliches Aktenzeichen. Dies sollte laut Empfehlung der PI Schwandorf ebenfalls erfragt werden und bei Zweifeln über die Echtheit zusammen mit dem Namen des Gerichtsvollziehers beim Amtsgericht überprüft werden. Abschließend teilt die PI Schwandorf mit, dass die Gerichtsvollzieher ausschließlich inländische Konten besitzen und keine Aufforderung zur Überweisung mittels Drittanbietern aussprechen.