Naturschutz
Gebäudebeleuchtung: Staat zieht Stecker

Spätestens um 23 Uhr dürfen Rathäuser und Kirchen nicht mehr illuminiert werden. Doch in Schwandorf gibt es Nachholbedarf.

29.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:23 Uhr
Reinhold Willfurth

Sie weisen schon von weitem den Weg in die Große Kreisstadt: Die Kreuzbergkirche, der Turm von St. Jakob und der Blasturm zählen zu den stets gut sichtbaren Wahrzeichen Schwandorfs. Das liegt auch an der nächtlichen Beleuchtung der Gebäude. Darunter leiden aber Insekten und Fledermäuse, weiß die Wissenschaft. Den Lichtschalter abdrehen ist aber gar nicht so einfach.

Das Bayerische Naturschutzgesetz verbietet bereits seit August 2019 die Beleuchtung von Kirchen und öffentlichen Gebäuden über 23 Uhr hinaus. Tabu sind auch sogenannte Himmelsstrahler. Sogar bei dauerbeleuchteten Schaukästen...

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