Vorsichtsmaßnahmen gelten
Geflügelpest: Toter Schwan im Landkreis Schwandorf bisher ein Einzelfall

14.01.2023 | Stand 15.09.2023, 2:03 Uhr
In Burglengenfeld ist ein Schwan verendet. −Foto: Kraus, Archiv

Der an Geflügelpest verendete Schwan, der im Stadtgebiet Burglengenfeld gefunden wurde, weckt unliebsame Erinnerungen. In den vergangenen Jahren gab es zwei prägende Ereignisse im Landkreis Schwandorf.

Bisher wurde nach den Worten von Landkreissprecher Hans Prechtl aber „kein weiterer Tierkadaver“ gefunden, der beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hätte untersucht werden müssen. Damit das auch so bleibt, hat das Landratsamt für Geflügelhalter schon im November 2022 weitreichende Auflagen verhängt.

Der Schwan in Burglengenfeld wurde in der vergangenen Woche entdeckt,davor war es im Landkreis Schwandorf lange Zeit ruhig geblieben. Doch vor knapp zwei Jahren schlug das H5N1-Virus erbarmungslos zu: Nach einem Ausbruch in einem Geflügelmastbetrieb beiNittenau mussten im März 2021 rund 50 000 Masthähnchen gekeult werden. Aufsehen erregte auch ein Ausbruch im Wild- und Freizeitpark Höllohe, der sich Anfang 2017 ereignete. Hier musste der gesamte Geflügelbestand mit 210 Tieren gekeult werden.

Von einem Geflügelpest-Ausbruch sind viele betroffen

Die Auswirkungen sind aber nicht nur für die direkt betroffenen Geflügelhalter immens, sondern auch für ihre Berufskollegen. Denn üblicherweise wird dann, wenn es zu einem Geflügelpest-Ausbruch in Nutztierbeständen kommt, um den Ort des Geschehens eine Sperrzone mit drei Kilometer und eine Beobachtungszone mit zehn Kilometer Radius gezogen, innerhalb derer unter anderem eine Stallpflicht für das Geflügel besteht. Die Tiere können sich also, oft über einen längeren Zeitraum, nicht mehr frei bewegen.

Eine Stallpflicht gibt es aktuell nicht, aber das Landratsamt hat bereits am 24. November 2022 eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, die für alle Geflügelhalter im Landkreis Schwandorf gilt. Im Zusammenhang mit dem toten, an Geflügelpest verendeten Schwan wurde in einer Presseerklärung noch einmal an die wichtigsten Bestimmungen erinnert.

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Gravierend für Kleintier- oder Geflügelzuchtvereine ist das Verbot von Märkten oder Ausstellungen, bei denen die Tiere gezeigt und auch verkauft werden. Betroffen ist unter anderem der Pfreimder Geflügelmarkt, der im Dezember abgesagt werden musste. Nur Tauben dürfen ausgestellt werden, da diese der Erreger nicht angreift.

Für die Geflügelhaltung gelten darüber hinaus strengere Hygienevorschriften – vom Desinfektionsgebot bis zum Wechsel von Kleidung und Schuhen. „Es sollte strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung getrennt werden, um nicht zum Beispiel über die Sohlen der Schuhe Kot oder Material von infizierten Vögeln in den Stall oder Aufenthaltsbereich des Geflügels zu tragen“, heißt es dazu in der Allgemeinverfügung.

Wichtig: Geflügel nur im Stall füttern

Geflügel soll zudem nur im Stall gefüttert werden. Getränkt werden sollen Gänse oder Hühner nur mit Leitungswasser, nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser. Kontakt zu Wildgeflügel ist nach den Vorgaben des Landratsamts strikt zu vermeiden. Futter, Einstreu und dergleichen ist so aufzubewahren, dass es für Wildvögel unzugänglich ist. Erhöhte Verluste in den Beständen und ein starker Rückgang der Legeleistung oder Gewichtszunahme sind von einem Tierarzt auf die Ursache zu untersuchen.