Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat sich am Dienstag mit dem Bebauungsplan für das Gewerbe- und Industriegebiet an der A93 bei Teublitz auseinandergesetzt – und offenbar schon eine Entscheidung gefällt. Nach Informationen des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) hatdas Gericht den Bebauungsplanfür unwirksam erklärt.
In einer Mitteilung wird LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer folgendermaßen zitiert: „Das ist ein guter Tag für unsere bayerische Heimat.“ Der Verband geht nun davon aus, dass Staatsregierung und Landtag dem Verkauf der Staatswaldflächen nicht mehr zustimmen werden.
20 Hektar Wald müssten für Gewerbegebiet gerodet werden
Nachdem der Teublitzer Stadtrat im Februarfür den Bebauungsplan mit großer Mehrheit den Satzungsbeschluss gefasst hatte, entschloss sich der LBV im Mai zu einer Normenkontrollklage vor dem VGH. Für das geplante Vorhaben der Stadt an der Autobahn A93 müssten nämlich rund 20 Hektar Wald gerodet werden, den der Naturschutzverband für besonders schützenswert hält.
Für die Stadtverwaltung und die Mehrheit des Rats bedeutetdie Entscheidung aus Müncheneine herbe Niederlage. Bürgermeister Thomas Beer (CSU) reagierte in einer ersten Stellungnahme jedoch gefasst. In der viereinhalbstündigen Verhandlung am Dienstag habe er schon gespürt, dass „die eine oder andere Sache noch zu überprüfen sein könnte“, teilte er mit. Die Entscheidung des Gerichts sei „natürlich zu akzeptieren“. Nun warte er gespannt auf die Begründung, die sei „das Elementare“. Die Argumente des VGH müssten studiert und in verschiedenen Gremien diskutiert werden. Noch sei „nicht alles verloren“.