Das ließ den Landesbund für Vogelschutz (LBV) jubeln: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Oktober 2021 den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet an der A93 für nichtig erklärt. Die wenige Wochen später folgende Urteilsbegründung machte deutlich, dass die Stadt Teublitz nicht wegen Kleinigkeiten gescheitert ist. Trotzdem zeigt sich die Verwaltung um Bürgermeister Thomas Beer (CSU) demonstrativ optimistisch.
Auf der Homepage der Stadt ist eine umfangreiche Stellungnahme zum Thema zu lesen. Darin heißt es einerseits, das Urteil des VGH sei „unstrittig“ und werde akzeptiert. Andererseits...