Beisetzung
Grabgebühren werden neu berechnet

Der Nittenauer Stadtrat hat beschlossen, Friedhofsgebühren neu kalkulieren zu lassen. Die neue Satzung soll ab 2022 gelten.

11.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:37 Uhr
Der Nittenauer Friedhof ist groß. Trotzdem dürfen aktuell wegen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nur 25 Personen an einer Beisetzung teilnehmen. −Foto: Stephanie Bast

Der Nittenauer Stadtrat hat beschlossen, die Grabgebühren für die städtischen Friedhöfe in Nittenau und im Ortsteil Fischbach neu zu kalkulieren. Der Auftrag wird an ein geeignetes Büro vergeben. Die neueGebührensatzungsoll voraussichtlich ab 2022 gelten, teilt die Stadt Nittenau mit.

Gegenwärtig werden auf den städtischen Friedhöfen pro Jahr folgende Gebühren fällig: Auf dem NittenauerFriedhofkostet ein Familiengrab 46 Euro, ein Reihengrab 20 Euro, ein Urnen-Erdgrab 15 Euro und ein Urnengrab mit Platte in einem Urnenfeld oder einer Urnenwand für 15 Jahre 815 Euro.

Auf dem FischbacherFriedhofwerden für ein Familiengrab 30 Euro fällig, für ein Reihengrab 15 Euro und für ein Urnen-Erdgrab zehn Euro. Urnenwände oder -felder gibt es dort nicht.