Corona in Schwandorf
Immer mehr positive Schnelltests

Von 2560 Tests, die BRK und Johanniter im Kreis Schwandorf durchgeführt haben, waren 237 positiv. Das sind 9,26 Prozent.

22.02.2022 | Stand 15.09.2023, 7:05 Uhr
Die sogenannte Positivquote bei den Schnelltests (Symbolbild) steigt seit Wochen. −Foto: Martin Schutt/dpa

Mit 680 neuen Corona-Infektionen vom Montag stieg die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag im Landkreis Schwandorf auf 1858,2. Am Dienstag wurden bis zum Nachmittag 768 neue Fälle ins Meldesystem eingestellt, wie Landkreis-Sprecher Hans Prechtl mitteilt. Mit dem Tod eines 98 Jahre alten Mannes, der zu Hause gewohnt hatte und geboostert war, steigt die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen auf 248.

Das Bayerische Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe haben in der Kalenderwoche vom 14. bis 20. Februar insgesamt 2560 Schnelltestungen durchgeführt. Bei 237 positiven Befunden ergibt das eine Quote von 9,26 Prozent. Zum Vergleich die Werte der Vorwoche: 2810 Testungen, davon 228 positiv, das macht eine Quote von 8,11 Prozent.

Die sogenannten Positivquoten, also die Zahl der positiven Schnelltestungen im Verhältnis zur Gesamtzahl der von den Hilfsorganisationen durchgeführten Testungen, haben sich laut Prechtl in den vergangenen drei Monaten seit Ende November 2021 wie folgt entwickelt: Kalenderwoche (KW) 48 ab 29. November 2021 0,99 Prozent, KW 49 0,68 Prozent, KW 50 0,16 Prozent, KW 51 0,60 Prozent, KW 52 1,63 Prozent, KW 1 0,57 Prozent, KW 2 1,51 Prozent, KW 1,69 Prozent, KW 4 4,26 Prozent, KW 5 7,77 Prozent, KW 6 8,11 Prozent, KW 7 ab 14. Februar 2022 9,26 Prozent.

Erneute Änderung der 15. BayIfSMV – Verordnung gilt jetzt bis 19. März

Die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde mit Verfügung von Montag zum elften Mal geändert. Die Änderungen treten in Bezug auf den Zugang zu Gedenkstätten sowie zu staatlichen Schlössern, Gärten und Seen am Dienstag und in Bezug auf Schulen nach den Faschingsferien am 7. März in Kraft. Ab dann können auch für Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 an die Stelle der für die Teilnahme am Präsenzunterricht erforderlichen drei wöchentlichen Selbsttests zwei wöchentliche PCR-Pooltestungen und zusätzlich an jedem Montagmorgen ein Testnachweis oder ein Selbsttest in der Schule treten. Die Verordnung gilt bis 19. März 2022.