Abfall
In Wackersdorf wird Sperrmüll geholt

Nicht zum Sperrmüll gehören Säcke und Kartonagen gefüllt mit Restmüll, Baustellenabfälle, Agrarfolien, Altreifen und Bauschutt.

25.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:04 Uhr
Die Sperrmüllabfuhr in Wackersdorf startet. −Foto: Dietmar Zwick

Im Gemeindebereich von Wackersdorf startet die Sperrmüllabfuhr. Das beauftragte Entsorgungsunternehmen teilt diese Termine mit: Am Dienstag, 31. Mai, werden die Ortsteile Heselbach, Alberndorf, Imstetten, Innovationspark, Irlach, Rauberweiherhaus angefahren, am Mittwoch, 1. Juni, dann der gesamte Ortsbereich und am Donnerstag, 2. Juni, die Ortsteile Meldau, Grafenricht und Mappenberg.

Gesammelt werden Hausmüllgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen (z.B. Sofas, Sessel, Teppiche, Matratzen usw.). Als Schrott, der ebenfalls abgeholt wird, gelten Gegenstände aus Eisen, wie z.B. Blechwannen, Dachrinnen und Fahrräder.

Sperrige Gegenstände, die überwiegend aus Holz bestehen (z.B. Tische, Türen und andere Gegenstände aus Holz aus dem Innenbereich), werden getrennt von den übrigen Abfällen gesammelt. Es wird deshalb darum gebeten, die holzigen Abfälle separat von den übrigen Abfällen bereitzustellen. Das maximale Kantenmaß der bereitgestellten Gegenstände sollte 1,50 Meter nicht überschreiten.

Nicht zum Sperrmüll gehören Säcke und Kartonagen gefüllt mit Restmüll, Baustellenabfälle, Agrarfolien, Altreifen und Bauschutt. Es wird darauf hingewiesen, dass Holz aus dem Außenbereich, wie z.B. Gartenzäune oder aus dem Abbruch von Scheunen, Hütten etc. nicht unter den Begriff sperrigen Hausmülls fällt und deshalb von der Sammlung ebenfalls ausgenommen ist.

Problemabfälle wie Batterien, Leuchtstoffröhren, Lacke etc. können in einer separaten Problemmüllsammlung abgegeben werden. Das Landratsamt bittet eindringlich darum, diese Sammelkriterien zu beachten.

Die zu entsorgenden Gegenstände sollen an einer für die Sammelfahrzeuge leicht erreichbaren Stelle gelagert werden. Die Bereitstellung soll möglichst erst am Abholtag ab 6 Uhr morgens (oder am Tag zuvor) erfolgen. Gegenstände, die nicht mitgenommen werden dürfen, müssen vom Eigentümer zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden.