Corona-Update
Infektionen: 50.000er Marke erreicht

Das Landratsamt liefert für den Kreis Schwandorf eine denkwürdige Zahl. Die Maskenpflicht am Wertstoffhof fällt.

06.04.2022 | Stand 15.09.2023, 6:15 Uhr
Auch auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Schwandorf ist die Maskenpflicht aufgehoben. Foto: Sebastian Willnow/dpa −Foto: Sebastian Willnow/dpa

Die Fallzahl vom Montag blieb eine Eintagsfliege, berichtet Landkreissprecher Hans Prechtl. „Nur“ 79 neue Infektionen mit dem Coronavirus waren an diesem Tag gemeldet worden. Am Dienstag gab es 416 neue Fälle, und auch am Mittwoch wurde diese Zahl erreicht. Bis 17 Uhr waren genau 417 Infektionen gemeldet worden. Die Gesamtzahl der Fälle seit Beginn der Pandemie hat damit im Kreis Schwandorf den Wert von 50.000 überschritten.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist indes von Dienstag (1.364,5) auf Mittwoch gesunken und liegt nun bei 1.223,8. Im Zusammenhang mit Corona gestorben ist ein 82-jähriger, geimpfter Mann, der zu Hause gelebt hatte, berichtet Prechtl weiter. Die Zahl der Todesfälle mit positivem SARS-CoV-2-Befund und Bezug zur Erkrankung, steigt damit auf 272.

Jede Gemeinde ist betroffen

In den vergangenen sieben Tagen sind im Kreis Schwandorf 2.379 neue Corona-Infektionen festgestellt worden. Darauf entfallen allein auf die Große Kreisstadt Schwandorf 395. Die Zahlen fürs Städtedreieck: Burglengenfeld 280, Maxhütte-Haidhof 187 und Teublitz 191 Fälle. Im dreistelligen Bereich liegen ferner Schwarzenfeld (114), Neunburg (117) und Nittenau (108).

Mit 2.379 Fällen enthält diese Wochenübersicht laut Prechtl deutlich weniger als vor einer Woche (3.883 Fälle). Gleichwohl habe es erneut neue Infektionen in allen Gemeinden gegeben. Zuletzt war es in der Übersicht vom 16. Februar der Fall, dass eine Gemeinde nicht betroffen war.

Wertstoffhof: Maske ist kein Muss mehr

Aus Rathäusern erreichten das Landratsamt Anfragen, ob auf den Recyclinghöfen weiter eine Maskenpflicht bestehe. Prechtl dazu: „Im Hinblick auf die mit dem Inkrafttreten der 16. Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung verbundenen Lockerungen halten wir nicht mehr an der Pflicht fest.“ Selbstverständlich bleibe es aber jedem unbenommen, eine Maske zu tragen. Angesichts der nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen soll aber weiter auf einen Mindestabstand von 1,5 Meter geachtet werden, weshalb nach wie vor keine Hilfestellung beim Entladen erfolgen kann.