Verkehr
Kein Tempolimit im Kreuzbergviertel
Der Antrag der Schwandorfer SPD, das gesamte Viertel als Tempo-30-Zone ausweisen zu lassen, wurde im Ausschuss abgelehnt.

Schwandorf.Denkbar knapp scheiterte am Dienstag der Versuch, das gesamte Kreuzbergviertel als Tempo-30-Zone ausweisen zu lassen. Im Verkehrsausschuss erzielte ein entsprechender Antrag der SPD einen Patt von fünf zu fünf Stimmen; er musste somit abgelehnt werden.
Hintergrund war ein aufsehenerregender Unfall, der sich im Mai diesen Jahres an der Kreuzung der Karmelitenstraße zur Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße ereignete. Dabei hatte sich ein Fahrzeug sogar überschlagen. In der Folge erhoben mehrere Anwohner die Forderung, dort eine Tempo-30-Zone auszuweisen, um somit schließlich eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Aus Sicht des Ordnungsamtes bestehe jedoch kein „sicherheitsrechtliches Bedürfnis, die bestehende Verkehrssituation abzuändern“. Das Kreuzbergviertel sei mithin nicht problematisch, zumal es durch die beidseitig parkenden Autos in vielen Straßen ohnehin nicht möglich sei, die Straßen mit mehr als 30 Stundenkilometer zu befahren.
Auch eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung in dem Bereich, wo sich im Mai der Unfall ereignet hat, habe keine Auffälligkeiten ergeben: In Fahrtrichtung Steinberger Straße lag die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 24 bis 27 km/h, in Fahrrichtung Gymnasium lag sie bei lediglich 20 bis 21 km/h. Zudem gebe es vor dem Gymnasium, vor der Mädchenrealschule, der Kreuzbergschule und der BOS/FOS längst örtlich und zeitlich begrenzte Tempo-30-Zonen.
Auch die beratenden Mitglieder hatten sich deshalb der Einschätzung der Verwaltung angeschlossen, ebenso die CSU, die die Aufnahme des gesamten Kreuzbergviertels nicht für sinnvoll erachtete. Unterstützung erfuhr der SPD-Antrag dagegen von den Freien Wählern und der ÖDP. Auf Anregung von OB Andreas Feller nahmen die Sozialdemokraten allerdings die vielbefahrene Glätzlstraße (3500 KfZ pro Tag) wieder aus ihrem Antrag aus und ließ ihn in dieser Form zur Abstimmung stellen – ohne Erfolg.
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