Gesundheit
Kinderarzt-Bereitschaft ist neu geregelt

Schwandorfer Mediziner wechseln in Amberger Pool. Das Angebot für kleine Patienten soll dadurch sogar verbessert werden.

28.09.2018 | Stand 16.09.2023, 6:06 Uhr
Reinhold Willfurth

Der Bereitschaftsdienst für Kinder wird neu organisiert. Foto: Peter Gercke/dpa

Es gibt gute und schlechte Nachrichten bei der ärztlichen Versorgung von Kindern außerhalb der Praxiszeiten. Die schlechte Nachricht: Am Samstag und Sonntag hält Dr. Bernd Aulinger die letzte kinderärztliche Notfallsprechstunde im Landkreis Schwandorf ab.

Die gute Nachricht: Es wird weiterhin einen Bereitschaftsdienst für erkrankte Kinder in der Region geben. Das teilte die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) am Freitag auf Anfrage der Mittelbayerischen mit. Erreicht werden kann dieser mit der gängigen Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 rund um die Uhr.

Wie der Bereitschaftsdienst organisiert wird, steht nach Mitteilung der KVB noch nicht ganz fest. Was bislang feststeht, ist die Eingliederung der fünf Kinderärzte aus dem Landkreis in einen größeren Verbund. Die Mediziner werden ab Montag der benachbarten Dienstgruppe Amberg zugeordnet, heißt es in der Antwort der KVB auf die Anfrager unserer Zeitung. Ob etwa im Amberger Klinikum St. Marien zusätzlich eine Bereitschaftspraxis für kleine Patienten eingerichtet werde, sei derzeit Gegenstand von Gesprächen.

Ein Pool von 15 Kinderärzten für die Regionen Amberg-Sulzbach und Schwandorf plus eine Bereitschaftspraxis in Amberg – das wäre aus Sicht von Dr. Bernd Aulinger „die perfekte Lösung“, sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte. Die Schwandorfer Dienstgruppe, deren Obmann Aulinger seit 13 Jahren war, hätte zwingend aufgelöst werden müssen, erläutert Aulinger: Da zwei Ärzte in den Ruhestand gegangen seien, sei die Gruppe unter die gesetzliche Grenze von fünf Medizinern gefallen. Wenn das angestrebte Modell inklusive Bereitschaftspraxis in Amberg zustande käme, wäre dies aber eine deutliche Verbesserung auch für Schwandorfer Patienten.

Die KVB wies darauf hin, dass fachärztliche Bereitschaftsdienste wie Augenärzte, Kinderärzte oder Gynäkologen im Gegensatz zum flächendeckend organisierten Allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienst gesetzlich nicht vorgeschrieben seien.

Mehr aus Schwandorf lesen Sie hier.