Das Monitoring der Lebensraumtypen in Gebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) erfolgt an festen Stichprobenflächen, die jetzt wieder untersucht werden müssen. Dabei wird alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren ermittelt und dokumentiert. Im GemeindegebietSchwarzach b. Nabburgbefindet sich mindestens eine Probefläche eines oder mehrerer Lebensraumtypen. Diese soll im Auftrag des Umweltamtes von 2021 bis 2022 begangen und bewertet werden. Die Probeflächen können innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten liegen. Die Untersuchungen haben keine Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.