„Lex Schuierer“ kam nur einmal zur Anwendung

Legislative SPD-Landtagsabgeordneter Franz Schindler fordert, dass die sogenannte „Lex Schuierer“ ersatzlos gestrichen wird.

03.03.2011 | Stand 03.03.2011, 18:53 Uhr

Schwandorf. Die Geschichte liest sich wie ein absurder Nachtrag zum 80.Geburtstag von Altlandrat Hans Schuierer und seiner Zeit, als er als amtierender Landrat zugleich die Gallionsfigur des WAA-Widerstands war. Ausgegraben hat sie der SPD-Landtagsabgeordnete Franz Schindler mit einer Anfrage an die Bayerische Staatsregierung. Den Hintergrund rollt er in einer aktuellen Presseerklärung noch einmal auf:

Ein Landrat weigert sich

Weil sich der damalige Schwandorfer Landrat Hans Schuierer 1985 geweigert hatte, trotz einer Weisung der Staatsregierung bau- und wasserrechtliche Bescheide zur Genehmigung der WAA zu unterzeichnen, hat die CSU im Landtag im Eilverfahren und gegen die Stimmen der Opposition das Verwaltungsverfahrensgesetz geändert und ein sogenanntes Selbsteintrittsrecht der Aufsichtsbehörde gesetzlich verankert.

Seitdem, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, könne der Leiter einer Aufsichtsbehörde anstelle der eigentlich zuständigen angewiesenen Behörde handeln. Der Selbsteintritt gegenüber einem Landratsamt sei zulässig, wenn der fachliche Minister ein sofortiges Handeln aus wichtigen Gründen des öffentlichen Wohls im Einzelfall für erforderlich halte.

Mit Anordnung vom 25. Oktober 1985 hatte laut Schindler der Bayerische Innenminister seinerzeit den Selbsteintritt anstelle des eigentlich zuständigen Landratsamts Schwandorf verfügt. Nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg einen Antrag Schuierers, den Sofortvollzug der Anweisung auszusetzen, am 11. November 1985 zurückgewiesen hatte, vollzog Regierungspräsident Karl Krampol am gleichen Tag den Selbsteintritt und unterzeichnete die strittigen Genehmigungen.

Das Selbsteintrittsrecht der Aufsichtsbehörde wird seitdem als „Lex Schuierer“ bezeichnet, so Schindler weiter. Die Gesetzesänderung sei ausschließlich anlässlich der Weigerung von Hans Schuierer erfolgt. Zur Rechtfertigung habe die Staatsregierung damals ausgeführt, dass es nur darum gegangen sei, eine „Regelungslücke“ zu schließen, sich aber ansonsten nichts ändern würde. „Richtig ist, dass die sogenannte Ersatzvornahme gegenüber Kreisbehörden schon immer zulässig war, dass es bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben der Kreisbehörde bis dahin aber nur die Möglichkeit gab, einen Landrat disziplinarrechtlich auf Linie zu bringen,“ so der SPD-Rechtssprecher.

Nachdem die Lex Schuierer nun schon über 25 Jahre in Kraft ist, wollte Franz Schindler mit einer Landtagsanfrage erfahren, in wie vielen Fällen sie seit 1985 angewendet wurde. Die Antwort des Innenministers ist für Schindler „nicht überraschend“: Eine Umfrage bei den bayerischen Ministerien und der Staatskanzlei habe ergeben, dass seit der Problematik um die Genehmigung der WAA kein einziger weiterer Fall bekannt sei.

Eine „politische Überreaktion“

Das bedeutet laut Schindler nicht, dass die Landräte jetzt allesamt „auf Linie“ der Staatsregierung seien. Vielmehr sei die Einführung des gesetzlichen Selbsteintrittsrechts „von Anfang an eine politische Überreaktion“ zu dem einzigen Zweck gewesen, die WAA beschleunigt zu genehmigen. Schindler fordert deshalb, auf das gesetzliche Selbsteintrittsrecht wie in anderen Bundesländern zu verzichten und ersatzlos zu streichen.