Landratsamt
Mietobjekte für Flüchtlinge gesucht

Zeitmietverträge über ein bis drei Jahre können abgeschlossen werden, aber auch unbefristete Verträge.

27.01.2022 | Stand 27.01.2022, 14:43 Uhr
Das Landratsamt Schwandorf und die Regierung der Oberpfalz suchen für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen neue Objekte zur Anmietung im Landkreis. −Foto: Dietmar Zwick

Das Landratsamt Schwandorf und die Regierung der Oberpfalz suchen für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen neue Objekte zur Anmietung im Landkreis. Der Freistaat Bayern tritt als zuverlässiger Vertragspartner im Mietvertrag auf. In Betracht kommen sowohl einzelne Wohnungen als auch Wohnhäuser oder gewerbliche Objekte, wie es in der Pressemitteilung des Landratsamtes heißt. Hierbei werden größere Objekte als Gemeinschaftsunterkünfte von der Regierung der Oberpfalz angemietet und einzelne Wohnungen und Wohnhäuser als dezentrale Unterkünfte vom Landratsamt Schwandorf. Die Unterkünfte sollten über zu Fuß erreichbare Einkaufsmöglichkeiten von Gütern des täglichen Bedarfs oder eine gute ÖPNV-Anbindung zur nächstgrößeren Ortschaft verfügen.

Die Mietverträge werden in der Regel als Zeitmietverträge über eine Dauer von ein bis drei Jahren abgeschlossen. Es sind aber auch unbefristete Verträge möglich. Wer Eigentümer einer Immobilie ist und Interesse an der Vermietung hat, wird gebeten, sich mit dem Landratsamt Schwandorf unter (0 94 31) 47 12 41 oder per E-Mail an abteilungsleitung4@Landkreis-Schwandorf.de in Verbindung zu setzen. Vermieter von Gemeinschaftsunterkünften können sich direkt an die Regierung der Oberpfalz per Telefon (09 41) 56 80 16 30 oder per E-Mail an renate.reichel@reg-opf.bayern.de wenden.