Planung
Nahwärmenetz wird ausgebaut

Der Markt Neukirchen-Balbini strebt einen Ingenieurvertrag an.

28.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:08 Uhr
Für die Arbeiten zur Erweiterung des Nahwärmenetzes sollen Verträge mit Ingenieurbüros geschlossen werden. −Foto: Uwe Zucchi/picture alliance / dpa

Nicht immer sind im öffentlichen Teil von Sitzungen des Marktrates große und zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Gelegentlich müssen auch einfach nur Regularien abgearbeitet werden, die aber nicht weniger wichtig sind. Die Zusammenkunft am Montag fiel unter diese Rubrik.

Zunächst gab Bürgermeister Markus Dauch eine Reihe von Beschlüssen aus der vorausgegangenen nichtöffentlichen Sitzung bekannt, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung entfallen waren. Dazu gehörte unter anderem, dass sich der Markt an der Bündelausschreibung für Strom über „Kubus“ beteiligen, aber weiterhin nur Normalstrom beziehen werde. Mit dem Ingenieurbüro Brandl & Preischl, Cham, soll auf der Basis eines Honorarangebots ein Ingenieurvertrag zur Planung und Begleitung der Tiefbauarbeiten zur Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes abgeschlossen werden. Gleiches galt für das Ingenieurbüro Brundobler GmbH, Schwandorf, zur Planung und Begleitung der Nahwärmeleitung mit Übergabestationen (Feuerwehr-Haus und neuer Kindergarten). Ferner ging es um die Erschließung des Baugebietes „Angerseugn BA2“, das die Firma Ruider, Enzenried, in Bauträgerschaft übernimmt. Die Kosten für die Herstellung von notwendigen Ausgleichsflächen wird der Markt zu 65 Prozent tragen.

Keine Einwände gab es zu zwei Änderungen von Flächennutzungsplänen der Gemeinde Bodenwöhr zur Errichtung von Photovoltaikanlagen. Das galt ebenso für den Antrag Jürgen Strassers auf Abbruch eines Stadels und eines Wohnhauses sowie den Neubau eines Familienwohnhauses in Wolfgrub. Für den Jahresabschluss 2019 der Versorgungsbetriebe (Photovoltaik und Wasserversorgung) des Marktes wurden eine Bilanzsumme von 68 662 Euro und ein Jahresverlust von 11 753 festgestellt. Formsache war die Feststellung zur überörtlichen Haushaltsprüfung 2015 bis 2018. (ggo)