Schon das Wort klingt wie eine Krankheit: Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In ihr ist der tägliche Umgang der Menschen in Zeiten der Pandemie geregelt. Aktuell wurde die 15. Verordnung, aus dem November 2021, erneut modifiziert und bis zum 19. März gültig gestellt. Das damit einhergehende Regel-Wirrwarr belastet auch Neunburgs Gewerbebetreibende.
„Mir geht allmählich der Überblick verloren“, gesteht der Gastronom Alois Feldmeier, Inhaber der „Alten Seilerei“ in der Neunburger Hauptstraße. Schon wieder musste eine schon geplante Veranstaltung trotz der Lockerungen abgesagt...