Corona-Update
Priorität 3 ist bald durchgeimpft

Das Landratsamt Schwandorf meldet einen neuen Corona-Fall in zwei Tagen. Die Impfung schreitet derweil rasch voran.

25.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:06 Uhr
Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat, das von einer Apotheke ausgestellt wurde. Wer sich in einem Impfzentrum impfen ließ, bekommt den digitalen Impfpass über das Impfportal. −Foto: Stefan Puchner/dpa

Wie das Landratsamt am Freitag in seinem Corona-Update mitteilt, gab es am Mittwoch keinen neuen Corona-Fall und am Donnerstag einen. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionen ist damit auf 8375 angestiegen. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Mittwoch bei 4,1 lag, stieg am Donnerstag auf 4,7 und sank am Freitag auf 2,7.

Digitaler Impfnachweis über das Impfportal

Landkreis-Sprecher Hans Prechtl schreibt in seinem Update, dass sich seit Donnerstag alle Bürger, die sich im bayerischen Impfportal registriert haben und im Impfzentrum geimpft wurden, die digitalen Impfnachweise über dieses Portal selbst herunterladen und ausdrucken können. Das gilt auch für vor dem 12. Juni erhaltene Impfungen, nachdem die QR-Codes ab diesem Tag bereits im Impfzentrum erstellt werden konnten. Zum Ein- und Auslesen der Impfdaten stehen als gängige Apps die Corona-Warn-App und die CovPassApp zur Verfügung.

Als vollständig geimpft gelten Menschen, bei denen die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Für Genesene genügt eine Impfung. Das Landratsamt überlasst es den Juristen in den Ministerien, darüber zu entscheiden, ob die Frist bereits am 14. Tag nach der Impfung oder erst am 15. Tag danach abgelaufen ist. Eine App zeigt laut Prechtl den vollständigen Impfschutz einen Tag früher an als die andere. Grund dafür, die App zu wechseln, besteht nicht, da die Abweichung nur genau diesen einen Tag lang besteht.

Impfung: Priorität 3 ist bald durch

Aktuell werden im Impfzentrum Personen der sogenannten Priorität 3 (erhöhte Priorität) geimpft. Sofern die Impfstofflieferungen wie in Aussicht gestellt erfolgen, werden alle im BayIMCO-Portal registrierten Impfwilligen dieser Prioritätsstufe in den nächsten rund drei Wochen ein Impfangebot erhalten. Sodann wird nahtlos mit der Impfung der sogenannten Priorität 4 begonnen werden. In diese Stufe fallen alle Personen, die keiner der drei Prioritätsstufen angehören.

Hans Prechtl rät deshalb dringend, dass sich jetzt auch alle bislang nicht priorisierten Personen unterwww.impfzentren.bayernregistrieren sollen. Leider komme es immer wieder vor, dass jemand beklagt, dass er noch nicht geimpft ist, sich dann bei näherer Prüfung aber herausstellt, dass sich die Person gar nicht registriert hat. Zudem bitten die Verantwortlichen des Impfzentrums alle Personen, die zwar im Onlineportal registriert sind, aber die Erst- und Zweitimpfung beim Haus- oder Betriebsarzt erhalten haben, ihren Account zu löschen.

Krawattenspitze kommt bei Abstandsmessung zum Einsatz

Das Landratsamt hatte vor zwei Tagen darüber berichtet, dass bei Sportveranstaltungen von 500 Zuschauerplätzen 100 stehend ohne festen Sitzplatz zugelassen werden dürfen. Für die Durchführung anderer Veranstaltungen gibt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verschiedentlich vor, dass so viele (Sitz-)Plätze belegt werden dürfen, wie die verfügbare Fläche unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zulässt.

Nach Auffassung des Gesundheitsministeriums kommt das „Krawattenprinzip“ zur Anwendung. Das bedeutet, es wird von dem Punkt aus gemessen, auf den die ordnungsgemäß getragene Krawatte, konkret die Krawattenspitze, hindeuten würde.