Um die Nachverfolgung zu gewährleisten, werden Tickets öfter personalisiert. Wenn man Tickets auf dem Zweitmarkt gekauft hat, bleiben die ursprünglichen Käufer aber häufig auf ihren Ansprüchen sitzen, berichtet VerbraucherService Bayern. Wenn man Eintrittskarten online bestellt und diese erst nach dem Konzerttermin eingegangen sind, kann man die Zahlung verweigern oder Geld zurückfordern. Um das Konzert doch noch zu sehen, müsse man sich mit dem Vorverkauf in Verbindung setzen. Bei verlorenen Eintrittskarten, oder gelöschter E-Mail mit Tickets, ist man auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Ist die Eintrittskarte beschädigt, so führt das in der Regel zu keinen Problemen, solange das Wichtigste ausreichend kenntlich ist.