Gesundheit
Salmonellen: Kein Betrieb aus der Region

Nach einem Verdachtsfall hielt das Prüflabor den Namen des Auftraggebers zurück. Das Landratsamt Schwandorf nimmt Stellung.

05.05.2021 | Stand 16.09.2023, 3:00 Uhr
Reinhold Willfurth
Nach der Berichterstattung der Mittelbayerischen hat sich nun das Landratsamt geäußert. −Foto: Franziska Dirmeier

Zu unserem Bericht „Wurst mit Nebenwirkungen“, der am Dienstag erschienen ist, hat jetzt das Landratsamt Stellung genommen. Dass die Behörde die Haltung ihres Prozessgegners übernehme, den Namen des Lebensmittelherstellers nicht zu nennen, sei unwahr, teilt Hans Prechtl, Sprecher der Behörde, mit. Überdies liege der Betrieb, dessen Proben positiv auf Salmonellen getestet wurden, nicht im Landkreis Schwandorf. Die Behörde sei an einer Aufklärung des Falles gleichwohl sehr gelegen, was der Rechtsstreit bis hin zum VGH belege. Die Prüfung durch die Gerichte habe aber ergeben, dass das Landratsamt für die Ahndung bzw. die Unterrichtung der Öffentlichkeit „nicht die richtige Behörde“ sei.

Über den Rechtsstreit sei noch nicht abschließend entschieden, teilt Prechtl weiter mit. Es habe auch keine zwei Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof gegeben. Auch gebe es keinen 73 Punkte umfassenden Beschluss des VG Regensburg. In dem Rechtsstreit vor den beiden Verwaltungsgerichten sei es um die höchstrichterliche Klärung einer bislang in Bayern offenen Rechtsfrage gegangen, in welchem Umfang Labore gegenüber den Behörden auskunftspflichtig seien.

Betrieb nicht an Rechtsstreit beteiligt

Geklärt sei nun, dass auch eine Rohstoffmischung unter den Begriff des Lebensmittels falle. Der betroffene Betrieb sei nicht an dem Rechtsstreit beteiligt. Anders als in unserem Artikel dargestellt, sei die Meldung des Labors auch nicht an das Gesundheitsamt gegangen, sondern an das zuständige Veterinäramt.

Die Mittelbayerische hatte am Dienstag über den Fall berichtet. Laut den befragten Sprechern des Verwaltungsgerichts in Regensburg und des Verwaltungsgerichtshofs in München hatte ein Lebensmittellabor die Rohware eines Lebensmittelherstellers für die Produktion von Teewurst untersucht. Als eine Probe positiv auf Salmonellen getestet wurde, trat das Landratsamt Schwandorf als zuständige Behörde in Aktion. Das Amt forderte von dem Laborleiter die Herausgabe des Namens des Auftraggebers, um weitere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu prüfen. Der Laborleiter weigerte sich, weil ihm zum einen sein Auftraggeber laut Gerichtsakte „zivilrechtlich“ verboten habe, seinen Namen herauszugeben. Zum anderen habe es sich ja nur um ein Vorprodukt gehandelt.

Entscheidung in der Hauptsache steht aus

Die Regensburger Richter gaben dem Landratsamt mit Beschluss vom 2. November 2020 recht, wie aus dem Tenor mit seiner73 Punkte umfassenden Begründung, veröffentlicht auf der Webseite der Bayerischen Staatskanzlei, hervorgeht. Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof unterlag der Laborleiter mit seinem Ansinnen. Richtig ist, dass in der Hauptsache noch nicht entschieden wurde. Der Tenor der Entscheidung über die aufschiebende Wirkung lässt aber keinen Zweifel daran, dass der Laborleiter nicht umhin kommen wird, der Aufforderung des Landratsamts Folge zu leisten.

Aus dem Gespräch mit den jeweiligen Gerichtssprechern musste die Redaktion zunächst der Schluss ziehen, dass der (anonymisierte) Auftraggeber des Labors aus dem Landkreis Schwandorf stammt. Die Nachricht, dass das Labor und nicht der betroffene Lebensmittelbetrieb seinen Sitz im Landkreis Schwandorf habe, hat die Mittelbayerische erst vier Tage nach der Anfrage erreicht.