Schwandorfer Hilfswerk
Spendenaufruf: Bedürftigen Kindern Weihnachtsfreude bereiten

03.11.2022 | Stand 15.09.2023, 3:02 Uhr
Die Kinder können die 70 Euro vom Hilfswerk für Spielwaren, Schulsachen oder Kleidung ausgeben. −Foto: Symbolbild: Markus Scholz, dpa

Das Schwandorfer Hilfswerk bittet wieder um Spenden. Mit dem Geld soll Kindern aus bedürftigen Familien zu Weihnachten eine Freude bereitet werden. Sie erhalten Gutscheine zum Kauf von Kleidung, Schulsachen oder Spielwaren.

„Das Schwandorfer Hilfswerk bleibt aktuell, auch mehr als 70 Jahre nach dem Kriegsende. Es gibt auch heute noch viele Kinder, mit denen es das Leben bisher nicht ganz so gut gemeint hat“, sagt Oberbürgermeister Andreas Feller. Deshalb ruft er zum Spenden auf.

Den Kindern gerade an Weihnachten eine Freude zu bereiten, ist eines der Ziele des Schwandorfer Hilfswerkes, erläutert der Oberbürgermeister. „In die Zeit der allgemeinen Freude, die das Weihnachtsfest ausstrahlt, sollen diese jungen Mitbürger einbezogen werden. Wir sind daher dankbar für jede Spende, wenn sie auch noch so klein ist!“

Gemeinschaftswerk der Nächstenliebe

Feller und die Akteure des Schwandorfer Hilfswerks sind sich sicher, dass sie sich mit ihrem Spendenaufruf auch in diesem Jahr nicht vergebens an die Schwandorfer wenden. „Das Schwandorfer Hilfswerk ist schon zur Tradition geworden. Es spiegelt ein Gemeinschaftswerk der Nächstenliebe wider“, so Feller. Der Appell richtet sich an das Herz und die Spendenbereitschaft aller, „die zum Weihnachtsfest auch denen eine Freude bereiten wollen, die kein reich beladener Gabentisch in ihrem Heim erwartet, die vielmehr Not, Sorge und Kummer bedrückt.“

Spenden für das Schwandorfer Hilfswerk können auf das Konto IBAN: DE61 7505 1040 0380 0018 00, BIC: BYLADEM1SAD, Stichwort: „Spende Schwandorfer Hilfswerk 2022“ überweisen werden . Eine Spendenquittung wird laut Mitteilung der Stadt Schwandorf ausgestellt, wenn Spender ihren Namen und ihre Adresse angeben.

Begünstigt werden vom Schwandorfer Hilfswerk Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren (Stichtag 31. Dezember 2022), deren Eltern ArbeitslosengeldII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten und ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Schwandorf haben. Jedes Kind erhält einen Gutschein in Höhe von 70 Euro zum Kauf von Kleidung, Schuhen, Schulsachen und Spielwaren. Die Gutscheine können bei H&M, C&A, Müller und im Schuhhaus Gruber in Schwandorf eingelöst werden, teilt die Stadt weiter mit.

Familien müssen einen Antrag stellen

Die Gutscheine können in der Zeit von 14. November bis 2. Dezember 2022 bei der Stadt Schwandorf per Post unter folgender Adresse: Stadt Schwandorf, Hilfswerk, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, oder per E-Mail an stadtkaemmerei@ schwandorf.de, beantragt werden. Die Unterlagen können auch mit dem Hinweis „Hilfswerk“ in den Postkasten am Rathaus eingeworfen werden.

Es werden von den berechtigten Eltern folgende Unterlagen benötigt: Der aktuelle vollständige Leistungsbescheid des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) bzw. des Landratsamtes (Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe) mit entsprechenden Anlagen, eine Kopie des Personalausweises bzw. des Ersatzausweisdokumentes sowie für eventuelle Rückfragen die Angabe der Telefonnummer. Nach Durchsicht der Bescheide werden die Gutscheine und die abgegebenen Unterlagen an die Familien versendet. Die Gutscheine können bis 20. Dezember 2022 in den oben genannten Geschäften eingelöst werden.