Brandgefahr
Stadt Maxhütte-Haidhof erlässt ein absolutes Feuerverbot

20.07.2022 | Stand 15.09.2023, 4:21 Uhr
Das Verbot gilt laut Mitteilung der Stadt auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen (Symbolfoto). −Foto: Marijan Murat/dpa

Wegen anhaltender Trockenheit und der daraus resultierenden niedrigen Bodenfeuchte ist die Brandgefahr hoch. Die Vegetation und der Boden sind ausgetrocknet und damit in hohem Maße brandgefährdet, teilt die Stadt Maxhütte-Haidhof mit.

Die Stadt hat aus diesem Grund am Dienstag, 19. Juli, gemäß Art. 6, 7 Abs. 2 Nr. 3, Art. 38 Abs. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LSTVG) in Verbindung mit §§ 23,24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) eine Anordnung erlassen: Ab sofort und bis auf weiteres wird im gesamten Stadtgebiet, im Innen- und Außenbereich, ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer ausgesprochen.

Das Verbot gilt laut Mitteilung der Stadt auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen. Das Verbot von offenem Feuer jeglicher Art (Lagerfeuer, Feuerwerke, Himmelslaternen, Fackeln und so weiter) gilt auf privaten und öffentlichen Grundstücken sowie außerhalb der geschlossenen Ortschaft.

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Das Grillen mit Gas-, Elektro- und Holzkohlegrill innerhalb der bebauten Gebiete – das heißt im Siedlungsgebiet, im Innenbereich – ist gestattet, allerdings unter strikter Berücksichtigung folgender Sicherheitsmaßnahmen: Es muss dafür gesorgt sein, dass sich der Bewuchs im Umfeld des Grills nicht entzünden kann.

Mögliche Maßnahmen könnten laut Mitteilung der Stadt voriger Rückschnitt sein oder das Bewässern der Fläche im Umfeld des Grills vor dem Entzünden sowie das Aufstellen des Grills auf einer befestigten Fläche. Funkenflug müsse unbedingt vermieden werden, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Löschmittel wie Wasser oder Feuerlöscher sollten im Umfeld des Grills bereitstehen. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden, die Glut muss völlig abgelöscht werden.

Das Feuerverbot gilt laut Anordnung der Stadt Maxhütte-Haidhof ab sofort und bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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