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Termin für Rathaus-Zugang ist notwendig

Der Zutritt zum Teublitzer Rathaus ist ab Montag, 17. Januar, nur nach Vereinbarung und mit 3G-Nachweis möglich.

13.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:40 Uhr
Die Stadt Teublitz bittet darum, Anliegen an die Stadtverwaltung möglichst per E-Mail oder telefonisch zu regeln. −Foto: Alex Huber

Ab Montag, 17. Januar, ist der Zutritt zum Teublitzer Rathaus nur nach Terminvereinbarung und zusätzlicher Vorlage eines 3G-Nachweises möglich. Termine können telefonisch vereinbart werden, Tel. (0 94 71) 9 92 20. Sofern möglich, wird es darum gebeten, Anliegen per E-Mail an info@teublitz.de, oder telefonisch zu regeln, lautet eine Pressemitteilung der Stadt Teublitz. Beim Betreten des Gebäudes ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder Testung, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis, vorzuzeigen.

Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht. Darüber hinaus gilt im gesamten Rathaus die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske. Das Rathaus ist auch weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten besetzt. Das bedeutet, dass montags und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr Termine vereinbart werden können. Am Mittwoch ist das Rathaus ganztags geschlossen. Der Haupteingang wird nach vorheriger Terminvereinbarung, Vorlage eines 3G-Nachweises und Anmeldung an der Gegensprechanlage geöffnet, sobald der gewünschte Sachbearbeiter zur Verfügung steht.