Chance Teublitzer dürfen ihre Wünsche äußern
Der Etat des Bürgerhaushalts beträgt 40 000 Euro. Ab 1. April können die Bürger der Stadt Teublitz ihre Vorschläge unterbreiten.

Teublitz.In seiner jüngsten Sitzung hat der Teublitzer Stadtrat auch für das Jahr 2021 einen „Bürgerhaushalt“ mit einem Volumen von 40 000 Euro beschlossen. Damit erhalten die Teublitzer Bürger/-innen ab 1. April wieder die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung einer lebenswerten und familienfreundlichen Stadt zu beteiligen.
Wie Bürgermeister Thomas Beer sagte, kann bei einem „Bürgerhaushalt“ die Bevölkerung Vorschläge zur Stadtgestaltung und der Verbesserung der Lebenssituation einbringen. Das Budget des Bürgerhaushalts wird jedes Jahr nur für die von Bürger/-innen vorgeschlagenen Maßnahmen verwendet. Durch dieses Budget können die Vorschläge vor allem auch zeitnah umgesetzt werden. Am „Bürgerhaushalt“ können sich ausschließlich Personen beteiligen, die in Teublitz oder in den Ortsteilen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnhaft und gemeldet sind. Eine Altersbeschränkung ist nicht vorgesehen.
Wenn eine Idee vorhanden oder ein Vorschlag einzubringen ist, sollte der bereitgestellte Meldebogen verwendet werden. Zu finden ist er unter: https://www.teublitz.de/startseite/rathaus-und-buergerservice/service/buergerhaushalt/. Die Anzahl der möglichen Vorschläge ist auf maximal drei pro Person begrenzt.
Wie Bürgermeister Thomas Beer weiter ausführte, soll es sich bei den Vorschlägen um eine „neue“ Maßnahme handeln, die also nicht schon in anderen städtischen Maßnahmen vorgesehen oder bereits geplant ist.
Der Ablauf eines Bürgerhaushalts ist folgendermaßen: Vom 1. April bis 14. Mai 2021 können von den Bürger/-innen mit dem bereitgestellten Meldebogen die Vorschläge eingereicht werden. Die Vorschläge werden von den zuständigen Fachämtern ausgewertet und auf die Umsetzbarkeit geprüft. Dabei wird auf folgende Kriterien geachtet: Liegt der Vorschlag im Zuständigkeitsbereich der Stadt Teublitz? Kann der Vorschlag rechtlich und auch technisch umgesetzt werden? Sind für das Vorhaben eventuell schon Mittel im Haushalt eingeplant? Wie viel kostet die Umsetzung des Vorhabens und liegt diese Kostenschätzung noch im Rahmen des Budgets des Bürgerhaushalts?
Nach Prüfung der Vorschläge legt der Teublitzer Stadtrat die Rangfolge der Umsetzung im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets unter Beachtung der Folgekosten und Sinnhaftigkeit fest.
Auf der Homepage der Stadt Teublitz und in der Tagespresse werden die vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen veröffentlicht. Die Verwaltung wird dann mit der Umsetzung beauftragt.
Bürgerhaushalt
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Förderung:
Zuschüsse an einzelne Personen sind nicht förderfähig.
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