Der Betreiber einer Fahrschule aus dem östlichen Landkreis Schwandorf stand erneut vor Gericht. Er hatte Berufung eingelegt. Verurteilt wurde er, weil er trotz Verbots Ausbildungsverträge abgeschlossen und Geld kassiert hatte.
Seit 2015 beschäftigten sich verschiedene Fahrlehrerverbände mit der Frage, in wieweit die Unterrichtsangebote der Mehrwertsteuer unterliegen. Unter anderem das Finanzgericht Berlin Brandenburg hegte seinerzeit „ernstliche Zweifel“ an der Umsatzsteuerpflicht von Fahrunterricht. Klarheit brachte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14. März 2019, das die...