Corona-Update
Über 800 Infektionen in nur drei Tagen

Auch in Schwandorf atmet man angesichts der Lockerungen auf. Doch das Virus verbreitet sich noch immer stark

04.04.2022 | Stand 15.09.2023, 6:13 Uhr
In den Impfzentren des Landkreises hält sich der Andrang derzeit sehr in Grenzen. −Foto: Philipp Breu

Hier deutliche Lockerungen der Corona-Regeln – dort unverändert hohe Fallzahlen. Laut Landratsamt Schwandorf wurden zwischen Freitag und Sonntag exakt 828 Neuinfektionen bestätigt. Die Gesamtzahl der bestätigten Ansteckungen im Kreisgebiet hat sich damit seit Beginn der Pandemie auf 49.158 erhöht. Am Montag wurden bis Mittag 35 weitere Infektionen mitgeteilt.

Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Freitag über 1.500 lag, liegt seit Samstag und damit den dritten Tag in Folge konstant zwischen 1.400 und 1.500, berichtet Behördensprecher Hans Prechtl. Die genauen Tageswerte sind der Titelseite der Landkreishomepage zu entnehmen. Am Montag lag die Inzidenz bei 1.447,4.

Teil der Erstimpfungen im einstelligen Bereich

In den Impfzentren des Landkreises und bei den Hausärzten wurden zwischen 28. März und 3. April insgesamt rund 750 Impfungen verabreicht. 29 Bürger stellten sich der Erstimpfung, 232 ließen sich das erste Mal boostern, 396 bekamen bereits die zweite Auffrischung.

Die 45 Zweitimpfungen im Impfzentrum schlüsseln sich laut Prechtl auf in 35 „echte“ Zweitimpfungen und zehn Genesenenimpfungen. Sowohl im Impfzentrum als auch bei den Hausärzten liege der Schwerpunkt zurzeit bei der zweiten Booster-Impfung (Viertimpfung). 53 Prozent aller Impfungen in den vergangenen sieben Tagen fielen in diese Kategorie. Dagegen machten Erstimpfungen nur mehr knapp vier Prozent aus (29 von 748).

Warn-App verkürzt Risikobegegnungen

Nach einem erneuten Update der Corona-Warn-App (Version 2.20.3 für iPhones) wird ein erhöhtes Risiko nach einer Risikobegegnung nur noch für zehn anstatt wie bislang für 14 Tage angezeigt. Die vielen Nutzern als „rote Warnung“ (rote Kachel) bekannte Anzeige schaltet damit vier Tage früher als bisher wieder auf grün. Für Genesenenzertifikate werden keine Gültigkeitsdaten mehr angezeigt, stattdessen das Datum des ersten positiven Tests.

Die 16.Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung, die am 3. April in Kraft trat, gilt bis zum Ablauf des 30. April. Das Landratsamt hat sie samt Begründung auf seine Homepage unter „Coronavirus – Downloads“ gestellt.