Vier Wochen, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden hat, den Bebauungsplan für das Gewerbe- und Industriegebiet am Autobahnanschluss Teublitz für unwirksam zu erklären, lieferten die Münchner Richter die Urteilsbegründung. Der Inhalt scheint den Fachleuten des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), die gegen den Bebauungsplan geklagt hatten, in vollem Umfang Recht zu geben.
In ihrer knappen Mitteilung, welche die VGH-Pressestelle am Montag zu dem Thema verbreitete, heben Dr. Jörg Singer und Andreas Spiegel den „Abwägungsmangel“ hervor, unter dem der Bebauungsplan...