Gewerbegebiet
VGH-Urteil: Ohrfeige für Stadt Teublitz

Nun liegt die Begründung vor, weshalb der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wurde. Die Mängel waren offenbar gravierend.

09.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:21 Uhr

Vier Wochen, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden hat, den Bebauungsplan für das Gewerbe- und Industriegebiet am Autobahnanschluss Teublitz für unwirksam zu erklären, lieferten die Münchner Richter die Urteilsbegründung. Der Inhalt scheint den Fachleuten des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), die gegen den Bebauungsplan geklagt hatten, in vollem Umfang Recht zu geben.

In ihrer knappen Mitteilung, welche die VGH-Pressestelle am Montag zu dem Thema verbreitete, heben Dr. Jörg Singer und Andreas Spiegel den „Abwägungsmangel“ hervor, unter dem der Bebauungsplan...

Plus-Logo

Jetzt weiterlesen. Wählen Sie Ihren Zugang:

Kostenfrei weiterlesen
  • 5 Plus-Artikel pro Monat frei
  • kostenfreier M-Plus Newsletter
  • keine Verpflichtung
Jetzt registrieren
M-Plus - mtl. kündbar
mtl. 10,99 €
mtl. 10,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle M-Plus-Artikel
  • Monatlich kündbar
  • Für Printabonnenten zum Sonderpreis von mtl. 1,99 €
Jetzt abonnieren
M-Plus - Jahres-Abo
mtl. 7,99 €
mtl. 7,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle M-Plus-Artikel
  • Ein Jahr zum Vorteilspreis lesen
  • Sie zahlen 12 Monate nur 7,99 € statt 10,99 €
Jetzt abonnieren

Sie sind bereits registriert oder Plus-Abonnent?