Geflügelpest
Vogelgrippe im Kreis Schwandorf: Einschränkungen auch in Kreisen Cham und Regensburg

19.01.2023 | Stand 15.09.2023, 2:03 Uhr

Der betroffene Betrieb im Kreis Schwandorf wurde bereits gesperrt. Dort werden seit Mittwoch rund 70.000 Enten getötet. −Symbolbild: dpa

Nach einem bestätigtenGeflügelpest-Ausbruch in einem Betrieb in Bruck(Landkreis Schwandorf) wird rund um den befallenen Betrieb eine Überwachungszone festgelegt, die sich auch auf Teile der Landkreise Cham und Regensburg erstreckt.



Die Überwachungszone im Kreis Regensburg umfasst im Gemeindebereich Regenstauf die Ortsteile Glapfenberg, Grafenwinn, Heilinghausen, Hinterberg (bei Stefling), Hirschling bei Maxhütte, Gibacht bei Heilinghausen, Kreuth bei Nittenau, Marienthal bei Stefling am Regen und Süssenbach bei Heilinghausen.

Die detaillierten Infos zur Überwachungszone im Landkreis Cham finden Sie hier:Zum Schutz vor Geflügelpest: Überwachungszone im Landkreis Cham

Einer Anordnung des Landratsamtes zufolge gilt dort ab sofort eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Betroffen sind aktuell nur wenige „Hobbygeflügelhalter“ mit kleinen Beständen, also keine Gewerbebetriebe.

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Geschlossene Ställe verpflichtend

Die Halter in der Überwachungszone sind verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder „unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss“, heißt es in der Allgemeinverfügung der Landkreisbehörde. Neben der Aufstallungspflicht müssen folgende Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden: Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein noch herausgebracht werden.

Meldepflicht für private Halter

Unter anderem müssen Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden. Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten ist vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und auf Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge. Halter von kleineren Geflügel-Beständen bis einschließlich 100 Stück Geflügel sind verpflichtet, ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen.

Auch für private Geflügelhalter besteht eine Meldepflicht. Wer seine Hühner, Gänse oder Enten im Landkreis Regensburg noch nicht angemeldet hat, kann das per E-Mail an veterinaeramt@lra-regensburg.de oder unter Telefon 0941/4009520 vornehmen. Das Landratsamt erinnern daran, dass bereits seit November 2022 landkreisweit ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gilt.

Seit Ende Oktober 2022 gab es Angaben der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zufolge acht bekannte Vogelgrippe-Fälle im Freistaat. Die Krankheit wird beim direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit kontaminierten Materialien übertragen. Eine Ansteckung von Menschen auf diesem Wege ist in Deutschland nicht bekannt. Dennoch soll man tote Vögel nicht anfassen. Mehrere tote oder kranke Tiere an einem Ort sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.

− dpa/red