Schuhverkäufer und ihre Kunden darf man sich in diesen Tagen als glückliche Menschen vorstellen. Denn mit Beschluss vom 31. März hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Schuhgeschäfte für die tägliche Versorgung unverzichtbar und daher unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz zu öffnen sind. Gregor Plößl vom Schuhhaus Gruber am Schwandorfer Marktplatz dachte zunächst an einen Aprilscherz. Dann richtete er seinen Laden her.
Erfahren hat Gregor Plößl erst am Donnerstag, 1. April, um 6.30 Uhr von der höchstrichterlichen Entscheidung, „völlig ohne Vorlauf“, wie er es...