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Vorschläge für Bürgerhaushalt einreichen

Ab 1. Mai können die Teublitzer ihre Ideen für die Stadt vorbringen. Insgesamt 40.000 Euro stehen für neue Projekte bereit.

21.04.2022 | Stand 15.09.2023, 5:41 Uhr
Der Teublitzer Stadtrat wird darüber entscheiden, für welche Maßnahmen das vorgesehene Budget genutzt wird (Symbolfoto). −Foto: Monika Skolimowska/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Auch 2022 hat der Teublitzer Stadtrat einen Bürgerhaushalt mit einem Volumen von 40.000 Euro beschlossen. Damit können sich die Teublitzer ab 1. Mai wieder aktiv an der Gestaltung einer lebenswerten und familienfreundlichen Stadt beteiligen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Bei einem Bürgerhaushalt kann die Bevölkerung Vorschläge zur Stadtgestaltung und der Verbesserung der Lebenssituation einbringen. Das Budget wird jedes Jahr nur für die von Bürgern vorgeschlagenen Maßnahmen verwendet. Durch dieses Budget können die Vorschläge vor allem auch zeitnah umgesetzt werden, teilt die Stadt weiter mit.

Beteiligen können sich nur Personen, die in Teublitz oder in den Ortsteilen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnhaft und gemeldet sind. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Wer eine Idee hat und den Vorschlag einbringen will, soll den Meldebogen (zu finden unter www.teublitz.de/buergerhaushalt) verwenden. Maximal drei Vorschläge pro Person sind möglich.

Es soll sich um etwas Neues handeln, also nichts, das schon in anderen städtischen Maßnahmen vorgesehen oder bereits geplant ist. Es können auch nur Vorschläge umgesetzt werden, die unter den Zuständigkeitsbereich der Stadt Teublitz fallen, beispielsweise Feuerschutz, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenbau, innerörtliche Verkehrsmaßnahmen, Verschönerung des Stadtbildes, Erholungsmöglichkeiten. Zuschüsse an einzelne Personen sind nicht förderfähig.

Ihre Vorschläge können Bürger vom 1. Mai bis 3. Juni 2022 einreichen. Vom 6. Juni bis 8. Juli werden die abgegebenen Vorschläge von den zuständigen Fachämtern ausgewertet und nach verschiedenen Kriterien auf die Umsetzbarkeit geprüft. Nach Prüfung der Vorschläge legt der Stadtrat die Rangfolge der Umsetzung im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets unter Beachtung der Folgekosten und Sinnhaftigkeit fest. Die durch den Stadtrat beschlossenen Maßnahmen werden anschließend veröffentlicht.