Corona-Update
Weitere Teststellen im Kreis eröffnet

Die Zahl der bestätigten Omikron-Fälle steigt im Kreis Schwandorf auf 257. Die Sieben-Tage-Inzidenz springt auf 259,3.

14.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:37 Uhr
In der ersten Kalenderwoche des neuen Jahres liegt der Anteil von Omikron im Landkreis Schwandorf bereits bei 35 Prozent. −Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf machte von Donnerstag auf Freitag erneut einen großen Sprung, und zwar von 215,5 auf 259,3. Ursächlich dafür sind 100 neue Infektionen vom Donnerstag, informiert Landkreissprecher Hans Prechtl. Am Freitag gab es 86 Erstmeldungen. Die bestätigten Omikron-Fälle stiegen auf 257. In der ersten Kalenderwoche des neuen Jahres liegt der Anteil von Omikron bereits bei 35 Prozent.

Aus Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen sind 60 positive Schnelltests gemeldet worden, die abgearbeitet werden. Im Elisabethenheim Schwandorf konnte das Ausbruchsgeschehen am Freitag für beendet erklärt werden, so Prechtl. Neue Fälle seien unter anderem in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften und in einem Wohnheim für benachteiligte Jugendliche festgestellt worden. Zum Teil seien Familien verlegt worden.

In den letzten Tagen haben fünf weitere Teststellen eröffnet, deren Anschriften auf der Landkreis-Homepage unter „Coronavirus – Antigen-Schnelltestungen - Sonstige beauftragte Teststellen“ zu finden sind. Die neuen Teststellen befinden sich in Burglengenfeld, Dieterskirchen, Schwarzenfeld, Steinberg und Wernberg-Köblitz.

Regeln für Boosterung

Bislang galt eine Person erst 14 Tage nach der Drittimpfung als geboostert. Seit Mittwoch gilt man bereits ab dem Tag der Auffrischung als geboostert, informiert der Landkreissprecher. Dies sei zum Beispiel dann von Bedeutung, wenn eine geboosterte Person bei „2Gplus“ von der Testpflicht ausgenommen ist. Eine Infektion nach der Zweifachimpfung gelte nun genauso für 2G plus wie eine Dreifachimpfung – mit einer Ausnahme: Wer die erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat, gelte nicht bereits nach der zweiten Impfung und auch nicht sogleich nach der dritten Impfung als geboostert, sondern erst vom 15. Tag an nach der Auffrischung, betont Prechtl.

Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Quarantäne von Kontakt- und Verdachtspersonen und zur Isolation von positiv getesteten Personen wurde erneut geändert. Dies führe auch zu einer Änderung in der täglichen Praxis des Gesundheitsamtes, erklärt Prechtl. Infizierte würden ab sofort angeschrieben, aber nicht mehr angerufen. Auch wenn man meinen möge, dass ein Telefonat weniger aufwendig wäre, sei dies nicht der Fall. Die Telefonate gestalteten sich infolge zahlreicher Fragen relativ langatmig und trotz Isolation bedürfe es des Öfteren mehrerer Anrufversuche, bis die gewünschte Person erreicht wird. In einem Brief könnten dagegen alle Information sogleich mitgeliefert werden. Das Landratsamt bitte um Verständnis dafür, dass die vielen Neuerungen mit etwas Verzögerung in die schriftlichen Dokumente eingearbeitet werden, da noch gewisser Abstimmungsbedarf bestehe.

Verkürzung der Isolierung

Zur Verkürzung der Isolierung einer positiv PCR-getesteten Person von Tag 10 auf Tag 7 müssen laut Prechtl folgenden Kriterien erfüllt sein: mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit; ein frühestens an Tag 7 durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest weist ein negatives Ergebnis auf, wobei der Test jeweils durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person durchgeführt werden muss; mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt endet die Isolation. Ohne Verkürzung ende die Isolation grundsätzlich nach Tag 10.