Justiz Wer zahlt für die Internatskosten?
Eine Frau aus dem Kreis Schwandorf hat ihre Tochter in einem Internat untergebracht. Das will der Landkreis nicht bezahlen.

Schwandorf.Das Verwaltungsgericht in Regensburg verhandelt am kommenden Dienstag über eine Klage gegen den Landkreis Schwandorf. Eine Frau aus dem Landkreis drängt auf die Übernahme von Internatskosten für ihre minderjährige Tochter ab dem Schuljahr 2016/2017. Auf Anfrage der Mittelbayerischen sagte Landratsamtssprecher Hans Prechtl, dass der Landkreis die Übernahme der Unterbringungskosten abgelehnt hatte, da er im konkreten Fall „ambulante Hilfen für ausreichend“ erachtet. Rechtlich gesehen sei die Internatsunterbringung eine besondere Form der „Hilfe zur Erziehung“.
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