Wohnen
Wie teuer sind die Mieten im Landkreis?

Der Kreis Schwandorf hat eine Datenerhebung in Auftrag gegeben. Anfang Juli erhalten rund 4000 Vermieter entsprechende Post.

30.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:01 Uhr
Das Landratsamt fragt bei Vermietern im Landkreis die Miethöhen ab. −Foto: Dietmar Zwick

Nach den einschlägigen Leistungsgesetzen sind die tatsächlichen Unterkunftskosten zugrunde zu legen, allerdings nur, soweit sie angemessen sind. Da das Mietniveau bundesweit sehr unterschiedlich ist, muss jeder Leistungsträger die Angemessenheit der Mietwerte für sein Gebiet selbst ermitteln. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss dies laut Pressemitteilung aus dem Landratsamt Schwandorf auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts geschehen, das regelmäßig zu überprüfen ist.

Mit der Aktualisierung hat der Landkreis das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Das Hamburger Unternehmen ist seit vielen Jahren erfolgreich in diesem Geschäftsfeld tätig und hat im Jahr 2016 erstmals ein solches Konzept für den Landkreis erstellt. Teil des Konzepts ist die Erhebung der Bestandsmieten zum Stichtag 1. Juli 2021. Dazu erhalten Anfang Juli etwa 4 000 Vermieter ein Schreiben von Landrat Thomas Ebeling (CSU), in dem sie gebeten werden, einen einseitigen Fragebogen auszufüllen und mit einem Freikuvert an Analyse & Konzepte zurückzusenden oder alternativ in digitaler Form zu übermitteln. Es werden dabei Daten zur Lage der Wohnung, Ausstattung und Miete sowie zu den Nebenkosten abgefragt. Die Daten werden anonym erhoben und ausgewertet.

Hohe Mieten beeinflussen den Markt negativ

Die Teilnahme an der Mietwerterhebung ist freiwillig. Der Landrat und seine Verwaltung erhoffen sich aber einen möglichst hohen Rücklauf, weil dies die Aussagekraft der Daten erhöht. Die zutreffende Bestimmung angemessener Kosten ist wichtig: Im Interesse der betroffenen Leistungsbezieher dürfen die anzusetzenden Richtwerte nicht zu niedrig sein, weil ihnen sonst nicht ausreichend Mittel für eine angemessene Wohnung zur Verfügung stehen. Aus Sicht der Allgemeinheit dürfen sie aber auch nicht zu hoch sein, weil die Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden und zu hohe Werte den Mietwohnungsmarkt negativ beeinflussen können.

Mit den Ergebnissen aus der Mietwerterhebung ist im Herbst zu rechnen. Nach Beschlussfassung durch den Kreisausschuss werden die neuen Richtwerte veröffentlicht und voraussichtlich ab Januar 2022 bei den Leistungsbewilligungen des Jobcenters und des Sozialamts im Landkreis herangezogen.