Im Landkreis Schwandorf gilt seit Dienstag, 31. August, die 3G-Regel. Testungen sind dann unter anderem Voraussetzung für den Besuch der Innengastronomie. Im Landkreis gibt es nach wie vor Möglichkeiten für Bürger, sich einmal pro Woche gratis auf das Coronavirus testen zu lassen.
Erst ab 11. Oktober sollen die Tests kostenpflichtig werden. Ausnahmen sollen nur für Personen gelten, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das sind etwa Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Apotheken, die Antigen-Schnelltests anbieten
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