Imker in Bodenwöhr
Bienenkrankheit: Veterinäramt reagiert

Bei Bodenwöhr ist die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen. Für Menschen und andere Tiere soll die Seuche unbedenklich sein.

22.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:12 Uhr
Die Amerikanische Faulbrut verläuft für den Bienennachwuchs tödlich. Auf lange Sicht kann dadurch das gesamte Volk sterben. −Foto: Sebastian Gollnow/dpa

In einem Bienenstand im Gemeindebereich Bodenwöhr ist die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich festgestellt worden. Das teilte Landkreissprecher Hans Prechtl am späten Freitagnachmittag mit. Das Landratsamt habe deshalb einen Sperrbezirk von zwei Kilometern um den Ausbruchsstandort festgelegt. Betroffen davon seien der Ortsteil Altenschwand sowie Teilgebiete der Stadt Neunburg vorm Wald und der Gemeinde Wackersdorf.

Die Rechtsverordnung mit den festgelegten Grenzen des Sperrbezirks wurde bereits in einem Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist auf der Landkreishomepage abrufbar. Die Regelung trat bereits am Samstag, dem Tag nach ihrer Bekanntmachung, in Kraft. Bienenhalter im Sperrbezirk müssten demnach ihre Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen lassen. Diese Untersuchung sei frühestens zwei und spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des betroffenen Bienenstandes zu wiederholen. Bewegliche Bienenstände dürften von ihrem Standort nicht entfernt werden.

Imker müssen ihre Völker dem Veterinäramt melden

Das Veterinäramt am Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Bienenvölker oder Bienen dürften zudem nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Die Imker im Sperrbezirk seien verpflichtet, ihre Bienenvölker unter Angabe des Standortes der Bienenstände dem Veterinäramt Schwandorf anzuzeigen. Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen seien bienendicht verschlossen zu halten.

Honig kann weiter „bedenkenlos“ verzehrt werden

„Die Erkrankung ist für den Menschen und andere Tiere völlig ungefährlich, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden“, teilte Prechtl weiter mit. Deshalb würden die Einschränkungen auch nicht für den Honig gelten, der von Menschen gegessen wird, sondern nur für den Honig, der zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. Ausnahmen vom Verbot, „Seuchenwachs“ aus dem Sperrbezirk auszuführen, würden für wachsverarbeitende Betriebe gelten, die über die erforderliche Einrichtung zur Wachsentseuchung verfügen.

Die Amerikanische Faulbrut der Bienen war im Landkreis zuletzt im Juli 2020 in Schmidgaden, im Juli 2017 in Pfreimd und Niedermurach sowie im September 2016 in Fensterbach festgestellt worden.