Corona-Inzidenz
Corona: Was aktuell in Schwandorf gilt

Bei einer Inzidenz, die stabil unter 100 liegt, werden Lockerungen möglich. Eine Übersicht, was bisher im Landkreis gilt.

08.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:12 Uhr
Noch sind die Biergärten im Landkreis Schwandorf leer. −Foto: Fabian Sommer/dpa

Hier geben wir einen Überblick, welche Regeln seit Montag, 10. Mai, in Bayern gelten – und was im Landkreis Schwandorf gilt. Im Landkreis hat sich der Inzidenzwert um 100 eingependelt(hier können Sie den aktuellen Wert nachlesen). Deshalb gilt:

  • Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr
  • Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person treffen.

Sobald die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegt, treten Lockerungen in Kraft.

Biergärten

Die Außengastronomie darf wieder öffnen, sobald die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegt. Danach brauche es laut Gesundheitsministerium zwei Tage zur Umsetzung und am achten Tag dürfe dann geöffnet werden. Wichtig für den Biergartenbesuch:

  • Um 22 Uhr ist Schluss.
  • Gäste müssen vorher einen Termin buchen.
  • Wenn Personen aus mehreren Hausständen zusammen an einem Tisch sitzen, gilt eine Corona-Testpflicht: Es muss ein maximal 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden.

Theater und Kinos

Unter denselben Bedingungen und Voraussetzungen dürfen ab 10. Mai auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen.

Sport

Ist die Inzidenz stabil unter 100, ist kontaktfreier Sport in Gebäuden sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder erlaubt – ebenfalls verbunden mit einer Testpflicht für alle Teilnehmer.

Schulen

An den weiterführenden Schulen bleibt es bis zu den Pfingstferien beim bisherigen strikteren Grenzwert 100 für Distanzunterricht. Grundschulen aber dürfen Montag, 10. Mai, bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunterricht in allen Klassen anbieten. Entscheidend ist nicht mehr die Inzidenz vom Freitag der Vorwoche. Erst wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der jeweilige Schwellenwert unterschritten ist, gelten ab dem übernächsten Tag die entsprechenden Maßnahmen. Wird also in einem Kreis ein Schwellenwert erstmals am Dienstag überschritten, kann erst am Samstag entschieden werden, wie am Montag der Folgewoche(übernächster Tag) der Unterricht organisiert wird.

Gleiches gilt für die 5. und 6. Klassen an Förderschulen. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem für Abschlussklassen und Viertklässler, die auch bei höheren Zahlen Wechselunterricht haben.

Körpernahe Dienstleitungen

Alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen können ab einer Inzidenz von unter 100 wieder starten – unter den gleichen Bedingungen wie sie für Friseure und Fußpfleger gelten (etwa FFP2-Maskenpflicht).

Hundeschulen

In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 können ab Montag auch Hundeschulen wieder öffnen.

Im Einzelhandel gilt weiter:

  • Inzidenz unter 50: Öffnung mit Hygienekonzept
  • Inzidenz zwischen 50 und 100: Click & Meet
  • Inzidenz zwischen 100 und 150: Click & Meet mit aktuellem negativen Corona-Test. Konkret muss dann ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.
  • Inzidenz über 150: nur noch Click & Collect möglich

In jedem Fall ist eine FFP2-Maske in Geschäften erforderlich.