Eigentlich hat der Angeklagte als Arzt in einer Oberpfälzer Klinik ein ruhiges Händchen und legt in Ausnahmesituationen Besonnenheit an den Tag. Doch im April vergangenen Jahres tickte der Mediziner aus dem Stadtgebiet von Burglengenfeld laut Anklage aus. Das Amtsgericht Schwandorf sah das jedoch anders und sprach ihn Ende März in erster Instanz von den Vorwürfen frei. Doch die Staatsanwaltschaft akzeptierte dieses Urteil nicht. Das könnte für den Mediziner nun fatale Folgen haben.
Das, was die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vorwirft, ist nicht ohne. Er soll im April 2020 zuerst gegen...