Weil er mit einem Blaulicht auf der A 93 unterwegs war, stand jetzt ein 61-Jähriger in Schwandorf vor Gericht. Der Mann hatte sein Lichtsignal nicht auf dem Dach montiert, sondern hielt es im beim Überholen in die Höhe. Die Version mit der „Partyleuchte“ nahm ihm das Gericht am Ende nicht ab.
Dass der arbeitslose Angeklagte ein ganz besonderes Verhältnis zu den Polizeibehörden haben musste, verdeutlichten schon die Autoaufkleber, die Richter Peter Jung bei der Verhandlung am Dienstag präsentierte: Polizei-Symbole mit dem Bundesadler hatte der Mann auf seinem Wagen angebracht, Logos der...