Entscheidung
Nabburg: Bahnübergang wird beseitigt

Darauf haben viele Bürger lange gewartet: Der Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben in Nabburg ist da.

18.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:16 Uhr
Nach dem großangelegten Umbau mit Bahnbrücken und Unterquerung sollen die langen Schlangen der Vergangenheit angehören. −Foto: Roland Thäder

Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges, Neubau der Naabbrücke, die Errichtung zweier Bahnbrücken sowie die Errichtung eines Troges zur Unterquerung der Bahnlinie Hof – Regensburg im Zuge der Verlegung der Staatsstraße 2040 in Nabburg: Das sind die wesentlichen Bestandteile des Vorhabens, das die Regierung der Oberpfalz mit dem Planfeststellungsbeschluss zugelassen hat. Das hat die Pressestelle der Regierung der Oberpfalz mitgeteilt.

Der knapp 1,1 Kilometer lange Bauabschnitt beginnt an der Kreuzung Regensburger Straße/Diepoldsstraße und der Straße am Haberstroh im westlichen Stadtgebiet von Nabburg und endet in Nabburg auf der Ostseite der Naab kurz nach der Einmündung der Perschener Straße.

Ziel der Maßnahme sei es, den bislang höhengleichen Bahnübergang durch eine höhenfreie Kreuzung zu beseitigen, um damit die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs wesentlich zu reduzieren und die Sicherheit beider Verkehrswege zu erhöhen.

Für die naturschutzfachliche Kompensation werden Grundstücke in Nabburg und im Markt Schwarzhofen beansprucht. Im Verfahren hat die Regierung der Oberpfalz die Stellungnahmen von zahlreichen Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie von Privatpersonen geprüft. Soweit möglich, habe man diese berücksichtigt.

Aufgrund der hohen Zahl von Einwendungsführern wird der Beschluss nicht individuell zugestellt, sondern im Regierungsamtsblatt und in den Medien bekannt gemacht, so die Mitteilung weiter. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen werden außerdem in der Verwaltungsgemeinschaft Nabburg und der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald vom 1. Juni bis einschließlich 14. Juni zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen auch im Internet unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service eingesehen werden.