Kontrolle Nittenauer Trinkwasser ist einwandfrei
Die jüngste Prüfung der Kreiswerke Cham hat keine Verunreinigungen ergeben. Dasselbe Ergebnis in Neukirchen-Balbini.

Nittenau.Aus acht Tiefbrunnen bei Neubäu fördern die Kreiswerke Cham als Eigenbetrieb des Landkreises jährlich eine Trinkwassermenge von rund 2,5 Millionen Kubikmetern. Davon werden rund 50 Prozent an die Endverbraucher im unmittelbaren Versorgungsbereich geliefert, wie die Kreiswerke in einer Pressemitteilung erläutern. Zum Versorgungsbereich gehören die Gemeinden Falkenstein, Michelsneukirchen, Neukirchen-Balbini, Reichenbach, Rettenbach, Stamsried, Wald, Walderbach und Zell sowie Teile der Städte Roding, Nittenau, Rötz, und Ortsteile der Gemeinde Brennberg. Die Restmenge wird von den Städten Roding und Nittenau sowie einigen Zweckverbänden zur Versorgung ihrer Bürger abgenommen. Aus den Anlagen der Kreiswerke würden rund 40 000 Bürger unmittelbar und mittelbar mit dem erforderlichen Trink- und Brauchwasser versorgt.
Bitte melden Sie sich an!
Sie haben noch keinen Zugang zum Archiv?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos, um weiterzulesen.
Warum muss ich mich anmelden?
Nachdem Sie sich eingeloggt haben, können Sie Inhalte aus unserem digitalen Archiv lesen. Die Mittelbayerische bietet einige Millionen Artikel in ihrem Webangebot. Angemeldete Nutzer können Geschichten bis ins Jahr 2008 recherchieren. Unser Nachrichtenportal dokumentiert damit die Zeitgeschichte Ostbayern. Mehr erfahren.
####### ###### ### ####################### ### ######### ### ########## ### ############# ### ##################### ## ### ####### ######## ####### ###########. ### ##### ### ### ######### ### ########## ############ ### ############ ######### ############### ###########. ### ### ############ ########## ######### ###### ##### ################ ### ########## ###, ####### ### ########## #### ## ##### ##########. ### ### ################## ###### ### ############# ########### ###. ### ########## ##############. #### ############# ###### #### #### ### ### ######## ### ########## ##### ###.##########-####.##.
#### ########### ### ######## ##### ### ####.
Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Gemeinden.