Tierseuche
Vogelgrippe: erneut Keulung in Nittenau

In Nittenau wird ein weiterer Fall eines Geflügelpest-Ausbruchs bekannt. Ein Bestand von zehn Tieren ist betroffen.

29.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:41 Uhr
Der Bestand, der gekeult wurde, umfasst zwei Gänse und acht Enten. −Foto: Felix Kästle/picture alliance/dpa

Der Landkreis Schwandorf ist von einem zweiten Fall der Geflügelpest betroffen. Wie Landratsamtssprecher Hans Prechtl mitteilt, wurde am Montag ein kompletter Geflügelbestand in Nittenau gekeult.

Bereits Anfang März wurde ein Fall in Stadl bei Nittenau bekannt.Betroffen war damals die Firma Wimex, bei der am Endeinsgesamt 50.000 Tiere gekeult werden mussten.Dabei wurden die Tiere in ihren Ställen gefangen und anschließend zu Containern gebracht. Diese wurden dann vonFachpersonal mit CO2-Gasgeflutet.

Zwei Gänse und acht Enten wurden gekeult

Auch jetzt, beim zweiten Vorfall, handelt es sich laut Prechtl um das „hochpathogene aviäre Influenzavirus“ vom Subtyp H5N8. Der Ausbruch sei amtlich festgestellt und der gesamte Bestand, der zwei Gänse und acht Enten umfasst, gekeult worden. Am Montagabend wurden die Tiere demnach von der Tierkörperbeseitigung abgeholt, wie der Landratsamtssprecher weiter mitteilt. Die Grobreinigung und eine erste Desinfektion seien durchgeführt worden.

Beobachtungsgebiet und Sperrbezirk

Auch in diesem Fall sei nun ein Beobachtungsgebiet festgelegt worden. Details dazu veröffentlicht das Landratsamt auf seiner Homepage unter der Menüauswahl „Unser Landkreis“.

Die vom Landratsamt am 4. März veröffentlichte Allgemeinverfügung gelte parallel zu der am Montag erlassenen Verfügung weiter. „Deshalb kommt es zwangsläufig zu räumlichen Überschneidungen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet“, erklärt Prechtl. Anzuwenden seien die jeweiligen Schutzmaßnahmen. „Wer also im Beobachtungsgebiet der einen Verfügung und im Sperrbezirk der anderen Verfügung liegt, für den gelten generell die strengeren Vorgaben für den Sperrbezirk – und zwar unabhängig davon, ob es sich um die ältere oder die jüngere Verfügung handelt“ so Prechtl. (ah)