Streit
Baustopp in „Schübelfeld West“

Die Gegner verbuchen einen ersten Erfolg: Der Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan „vorläufig außer Vollzug gesetzt“.

22.03.2017 | Stand 16.09.2023, 6:25 Uhr
Elisabeth Hirzinger
Erdhügel und Gräben weisen darauf hin, dass begonnen wurde, das Baugebiet „Schübelfeld West“ zu erschließen. −Foto: fu

Nichts geht mehr in „Schübelfeld West“. Das neue Baugebiet am Ortsrand von Niederhof, das erst 2015 ausgewiesen wurde, liegt seit Anfang März brach. Aufgeworfene Erdhügel und Gräben weisen darauf hin, dass damit begonnen wurde, das Areal zu erschließen. Aber ansonsten ist es ruhig auf der Großbaustelle, auf der rund 50 Häuser entstehen sollten. Baubeginn August 2017.

Doch daraus wird wohl so schnell nichts. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nämlich am 3. März 2017 den Vollzug des Bebauungsplanes Nummer 87 „Schübelfeld West“ vorläufig außer Kraft gesetzt. Solange, bis über eine anhängige Normenkontrollklage in der Hauptsache entschieden ist. Das hat der Pressesprecher der Stadt, Lothar Mulzer, auf Anfrage der MZ bestätigt.

Der VGH hat mit seiner Entscheidung die Pläne des Investors, aber auch aller potenziellen Bauherren durchkreuzt. Die Teublitzer Firma Ehrenreich hatte im September 2014 39313 Quadratmeter Bruttobauland im Ortsteil Niederhof erworben. Gemeinsam mit der Stadt, so berichtete es Juniorchef Georg Ehrenreich, beim symbolischen Spatenstich zum Startschuss für die Erschließung im November 2016, habe das Unternehmen dann einen Bebauungsplan entwickelt.

Bebauungsplan sorgte für Zündstoff

Doch der Bebauungsplan sorgte, so wie er ausgewiesen wurde, für Zündstoff. Nachbarn liefen Sturm gegen das geplante Baugebiet. Rund 30Einsprüchewurden eingereicht – und alle, bis auf einen, abgewiesen. DieKritik der Anwohnerrichtete sich vor allem gegen die Vorgehensweise der Stadt. Sie monierten eine Ungleichbehandlung der benachbarten Baugebiete Schübelfeld- Süd und -West.

Im Gegensatz zu dem Investor des Baugebietes Schübelfeld-Süd, der IGS Projektentwicklungs GmbH, musste die Firma Ehrenreich nämlich kein Lärmschutzgutachten vorlegen. Im Baugebiet West wurde auch eine weitaus dichtere Bebauung genehmigt. Während in Schübelfeld-Süd, das bereits nahezu vollständig vermarktet wurde, kein Grundstück unter 500 Quadratmeter groß ist, sind unter den 50 Parzellen in Schübelfeld-West auch 300-Quadratmeter-Grundstücke.

Auch die Erschließung über einen verlegten Flurbereinigungsweg im Osten war den Anliegern ein Dorn im Auge. Jetzt, so scheint es, haben sie zumindest beim Verwaltungsgerichtshof Gehör gefunden. Nachdem eine Anliegerin eine Normenkontrollklage gegen die Stadt eingereicht hatte, hat das Gericht am 3. März den Bebauungsplan Schübelfeld-West „vorläufig außer Vollzug gesetzt“. Das heißt, bis zur Entscheidung über die Normenkontrollklage stehen die Bagger in dem Baugebiet still.

Immissionsgutachten und Stellungnahmen gefordert

Der Verwaltungsgerichtshof hat nach Auskunft der Stadt unter anderem „die Einholung bzw. die Ergänzung verschiedener Immissionsgutachten bzw. sachkundiger Stellungnahmen“ gefordert. Dabei geht es auch um die Auswirkungen des Tierzuchtzentrums und des Reitsportzentrums. Untersuchungen, die im Übrigen auch die Anlieger gefordert hatten. Genauso wie eine Beurteilung des Verkehrslärms, die die Stadt jetzt ebenfalls nachreichen muss – obwohl das, wie der Sprecher der Stadt argumentiert, „von den zuständigen Behörden bzw. sachkundigen Stellen im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan“ nicht gefordert oder angeregt worden sei.

Die Stadtverwaltung gibt sich dennoch zuversichtlich. Sie geht davon aus, dass „die vom VGH aufgeworfenen Fragen allesamt in einem ergänzenden Verfahren ohne weiteres heilbar sind und die einzuholenden Gutachten die bisherige Auffassung der Planbehörden und sachkundigen Stellen untermauern werden“. Dem zuständigen Planungsausschuss soll deshalb, so Mulzer, „in einer seiner nächsten Sitzungen“ die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens vorgeschlagen werden.

Die Stadt geht jedenfalls davon aus, dass die Entscheidung des VGH „die Umsetzung des Bebauungsplans zwar verzögert, aber nicht endgültig verhindert“. Noch unklar ist bisher, wer für die Kosten einer solchen Verzögerung aufkommen wird.

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