Corona-Update
Inzidenz seit vier Tagen einstellig

Aus dem Landratsamt Schwandorf gibt es positive Nachrichten zur Entwicklung der Infektionszahlen. Und Infos zum Impfnachweis.

18.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:22 Uhr
Die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz erscheint oft rätselhaft. Wochenlang verharrte sie auch im Kreis Schwandorf auf dreistelligem Niveau. Nun ist sie den vierten Tag in Folge einstellig geblieben.Foto: Sebastian Gollnow/dpa −Foto: Sebastian Gollnow/picture alliance/dpa

Seit vier Tagen ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf einstellig. Darauf weist Hans Prechtl, Pressesprecher des Landkreises, in seinem Corona-Update am Freitag hin. Die Sieben-Tage-Inzidenz war demnach am Dienstag in dieser Woche erstmals seit langem wieder einstellig und veränderte sich seitdem wie folgt: Am Dienstag, 15. Juni, lag sie bei 9,5, am Mittwoch, 16. Juni, bei 6,8, am Donnerstag, 17. Juni, sank sie auf 5,4 und am Freitag, 18. Juni, stieg sie wieder leicht auf 6,8 an.

Gemeldet wurden laut Prechtl für Mittwoch kein Fall, für Donnerstag drei Fälle und für Freitag (Stand 17.30 Uhr) erneut kein Fall. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf liegt bei 8369.

Digitaler Impfnachweis auf dem Vormarsch

Prechtl weist ferner darauf hin, dass der digitale Impfnachweis auf dem Vormarsch sei. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern. In Kürze soll der Impfnachweis auch in der Luca-App hinterlegt werden können; Apple habe angekündigt, dass dies nach dem nächsten Update des iOS-Betriebssystems auch direkt auf dem iPhone möglich sein soll.

Der für die digitale Erfassung notwendige QR-Code wird für die aktuelle Impfung im Impfzentrum und für zurückliegende Impfungen in den Apotheken ausgestellt, so Prechtl weiter. Wer zurzeit im Impfzentrum eine Erst- oder Zweitimpfung erhält, bekommt dazu auch den QR-Code ausgehändigt. Handelt es sich um die Zweitimpfung, erhält der Geimpfte nur einen QR-Code für diese Zweitimpfung, aber nicht für die Erstimpfung. Der Code für die Erstimpfung kann gegen Vorlage von Impfnachweis und Personalausweis in der Apotheke erstellt werden.

Unbedingt notwendig ist das aber nicht, da die genannten Apps den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der Zweitimpfung auch dann problemlos bescheinigen, wenn nur der QR-Code der Zweitimpfung eingescannt wird, erläutert der Landkreissprecher weiter.

Was ist bei Vollschutz nach nur einer Impfung?

Noch nicht abschließend geklärt sei das Vorgehen, wenn ein Genesener nur eine Impfung erhält und der Vollschutz bei diesem Personenkreis bereits zwei Wochen nach dieser einen Impfung besteht. Prechtl dazu: „Softwareentwickler bzw. Programmierer arbeiten daran, und es ist davon auszugehen, dass es auch für diese Sachlage in Kürze eine zufriedenstellende Antwort geben wird.“