Corona-Pandemie
Verschärfte Corona-Regeln in Schwandorf

Die Corona-Warnampel im Kreis Schwandorf schaltet auf Rot. Damit gelten ab Dienstag neue Regeln zum Schutz vor Infektionen.

26.10.2020 | Stand 16.09.2023, 4:48 Uhr
Die Sperrstunde beginnt im Landkreis Schwandorf ab Dienstag, 27. Oktober, schon um 22 Uhr. −Foto: David Young/picture alliance/dpa

Der nächste Grenzwert ist überschritten: Seit Dienstagmorgen liegt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf bei mehr als 50. Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wird der Landkreis Schwandorf jetzt unter den Kreisen geführt, die über einem Wert von 50 liegen. Das heißt, die Corona-Warnampel schaltet von Gelb auf Rot. Seit Dienstag, 0 Uhr, gelten deshalb verschärfte Regeln. Die Mittelbayerische gibt einen Überblick.

Generell muss aufallen öffentlichen und privaten Parkplätzen, die für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen, ab Verlassen des Fahrzeugs eine Maske getragen werden. Für die betroffenen Parkflächen, Straßen und Plätze gilt zudem täglich ein Alkoholverbot ab 22 Uhr. Das betrifft folgende Einrichtungen:

  • Sporthallen
  • Mehrzweckhallen
  • Stadthallen
  • Hallenbäder
  • Supermärkte
  • Einkaufszentren
  • Möbelhäuser
  • Fastfood-Ketten
  • Baumärkte
  • Park- und Rideanlagen der Deutschen Bahn AG oder sonstigen Trägern im Bereich von Bahnhofanlagen

Des Weiteren hat das Landratsamt eineMaskenpflicht für mehrere stark frequentierte Straßen und Plätzein Schwandorf und Burglengenfeld angeordnet.

InSchwandorfsind davon betroffen:

  • Kirchgasse mit Freifläche um Kirche St. Jakob
  • Oberer Marktplatz und unterer Marktplatz mit umlaufenden Straßen und Fußgängerbereichen
  • Nürnberger Straße ab Fußgänger-Ampel bei Notariat
  • Rathausstraße
  • Breite Straße von Rathausstraße bis Bahnhofstraße
  • Bahnhofstraße von Friedrich-Ebert-Straße bis Klosterstraße
  • Schwaigerstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße, zwischen Marktplatz und Wendelinplatz
  • Wendelinplatz

InBurglengenfeldgilt die Maskenpflicht auf folgenden Plätzen und Straßen:

  • Marktplatz mit allen Verkehrsflächen von Einmündung Rathausstraße bis Einmündung Kallmünzer Straße
  • Zufahrt und Vorplatz zum Parkhaus an der Regensburger Straße
  • Chr.-Willibald-Gluck Straße von Marktplatz bis Christuskirche

DieMaskenpflichtwird erweitert:

Die Maskenpflicht während des Unterrichts, die bei Gelb bereits ab der fünften Jahrgangsstufe galt, gilt bei Rot auch für Grundschüler. Hier bemüht sich der Landkreis jedoch um eine Erleichterung. Aufgrund des nur geringfügigen Überschreitens der 50er-Grenze und auch im Hinblick darauf, dass das Landratsamt das Risiko für berechenbar und beherrschbar erachtet, zumal im Falle eines positiven Falls sowieso eine Quarantäne greift, hat das Amt heute bei der Regierung der Oberpfalz beantragt, für den Bereich des Landkreises Schwandorf eine Ausnahme von der Maskenpflicht an Grundschulen erteilen zu dürfen. Bis die Regierung der Oberpfalz über den Antrag entschieden hat, was im Laufe der Woche erwartet wird, gilt aber die Maskenpflicht.

Ansonsten gilt die Maskenpflicht

  • bei Tagungen und Kongressen
  • in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos
  • für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
  • auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen
  • am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann
  • in der Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten (für das Personal)

DiePersonenanzahl bei Veranstaltungenwird weiter begrenzt:

Die rote Ampel bedeutet, dass private Feiern und Kontakte auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt sind. Das gilt auch für Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern.

DieSperrstundewird erweitert:

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde). Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Quelle:Internetseite der Bayerischen Staatskanzlei