Schutzmaßnahmen
Vogelgrippe: Das gilt in Schwandorf

Nachdem in einem Betrieb in Nittenau die Geflügelpest nachgewiesen wurde, gelten für Geflügelhalter strengere Regeln.

08.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:12 Uhr
Die Geflügelpest ist im Landkreis Schwandorf angekommen. Für Geflügelhalter gelten deshalb verschärfte Regeln. −Foto: Felix Kästle/picture alliance / Felix Kästle/

Im Landkreis Schwandorf ist in einem Nutztierbestand im Ortsteil Stadl der Stadt Nittenau ein amtlichbestätigter Fall von Geflügelpest(HPAI), auch Vogelgrippe genannt, festgestellt worden. Das Landratsamt hat weitere Sicherheitsmaßnahmen angeordnet.

Die Vorgaben sind in zwei Allgemeinverfügungen gegossen, die im Amtsblatt Nr. 10 vom 4. März 2021 veröffentlicht wurden auf www.landkreis-schwandorf.de unter der Menüauswahl „Unser Landkreis“ zugänglich sind. Landkreis-Sprecher Hans Prechtl erklärt die wesentlichen Regelungen.

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz-/Haustierbestände zu verhindern, wurden in einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und in einem Radius von insgesamt zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet festgelegt. An den Hauptzufahrtswegen zum Sperrbezirk und zum Beobachtungsgebiet wurden Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest-Sperrbezirk“ bzw. „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar angebracht.

Der Sperrbezirk umfasst Teile der Stadt Nittenau und des Marktes Bruck und ist in der Verfügung auch in einer Karte dargestellt. Das Beobachtungsgebiet umfasst darüber hinaus weitere Gemeindeteile von Nittenau und Bruck sowie Ortsteile von Bodenwöhr und Neukirchen-Balbini, den Ortsteil Oberweiherhaus der Stadt Schwandorf sowie Ortsteile von Steinberg am See, Teublitz und Wackersdorf.

Landratsamt verordnet Aufstallung

Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im Gebiet des Landkreises Schwandorf halten, wird eine Aufstallung des Geflügels angeordnet, und zwar in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Verendete Tiere oder Änderungen im Bestand sind mitzuteilen

Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel im Landkreis Schwandorf haben im Bestandsregister ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen. Diese Vorschrift galt bisher nur für Bestände mit über 100 Stück Geflügel.

Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1000 Tieren im Landkreis Schwandorf haben ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen. Tierhalter im Sperrbezirk müssen dem Landratsamt Schwandorf unverzüglich die Anzahl gehaltener Vögel unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes und die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzeigen.

Verbringungsverbote für Geflügel und Produkte

Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Kontakt mit toten Vögeln vermeiden

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden, schreibt das Landratsamt. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes am Landratsamt Schwandorf gebeten.

Die Allgemeinverfügungen gelten solange, bis sie ausdrücklich wieder aufgehoben werden. Wann dies der Fall sein wird, lässt sich noch nicht abschätzen. Dafür sind auch eine bayernweite und regionale Risikobewertung entscheidend, die Gesamtsituation und die Ergebnisse der Untersuchungen von Geflügelbeständen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.