Das Urteil ist gefallen: Karlheinz R. wurde wegen des Mordes an seiner Ex-Freundin und deren Lebensgefährten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil im Doppelmord-Prozess von Büchelkühn ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger des Schwandorfers will Revision einlegen. Ein Rückblick auf den aufsehenerregenden Prozess und die Bluttat, die im Juni 2020 nicht nur Büchelkühn geschockt hat.
Am 29. Juni 2020 werden zwei Tote entdeckt
Am 29. Juniwurden zwei Menschen, eine 57-jährige Frau und ihr 69-jähriger Lebensgefährte, tot in ihrer Wohnungim Schwandorfer Ortsteil Büchelkühn gefunden. Die Suche nach dem Täter begann. Was damals noch niemand wusste: Die Tat wurde bereits zwei Tage früher, am 27. Juni begangen.
DieFahndung der Polizeiführte schnell zu einem Erfolg: Am 1. Juli wurdeKarlheinz R. in Tschechien gefasst. Im September dann die Nachricht, dass die Polizei diemögliche Tatwaffegefunden hat. Es handelte sich dabei um ein Messer.
Bevor der Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder Karlheinz R. begann, sprach die Mutter eines der Mordopfer exklusiv mit der Mittelbayerischen. Sie sagte: „Jeden Tag stehe ich mit Blumen in der Hand am Grab meiner Tochterauf dem Friedhof in Klardorf und könnte nur noch schreien.“
Der Prozess startete am 16. Juli 2021
Schreckliche Szenen müssen sich am 27. Juni 2020 im Schwandorfer Ortsteil Büchelkühn abgespielt haben. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die Leitender Oberstaatsanwalt Joachim Diesch zum Prozessauftakt im Landgericht Amberg am Freitag vortrug. Vom Beginn der brutalen Tat existiert auch einkurzes Video, das im Gerichtssaal vorgeführt wurde. Der mutmaßliche Täter blieb indes regungslos.
Am zweiten Prozesstag sagten Zeugen aus
Bekannte und Ex-Freundinnen des Angeklagten sorgten am 22. Juli dafür, dass sich Prozessbeobachter ein Bild davon machen können, wie Karlheinz R. wirklich ist. Es ist das erste und einzige Mal, dassKarlheinz R. sein Schweigen bricht.
Am dritten Prozesstag ging es um DNA
Die Gutachten von vier Sachverständigen standen am 23. Juli im Mittelpunkt des Verfahrens gegen den Schwandorfer Karlheinz R.. Unter anderem ging es darum, dass dasBlut des Angeklagten am Tatortgefunden wurde.
Am vierten Prozesstag sagte eine Gutachterin aus
Auch am 2. August bot sich im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Amberg das gleiche Bild: Der Angeklagte Karlheinz R. saß in seiner taubenblauen Anstaltskleidung und mit Sonnenbrille meist regungslos mit dem Rücken zum Zuschauerraum. Nur während dieSachverständige Dr. Anna-Christina Wunder-Lippert ihr psychiatrisches Gutachtenüber seine Person vortrug, wippte er ab und zu nervös mit den Füßen.
Am fünften Prozesstag fiel das Urteil
Erst sollten nur die Plädoyers gehalten werden, dann geht es aber doch ganz schnell: DasSchwurgericht Amberg verurteilt den Schwandorfer Karlheinz R.zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellt die besondere Schwere der Schuld fest.