Der Betreiber einer Fahrschule aus dem östlichen Landkreis wurde gestern vor dem Amtsgericht Schwandorf wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Bei der Ehefrau, die der Mittäterschaft angeklagt war, wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.
Wie berichtet, musste sich das Ehepaar wegen Betrugs vor Gericht verantworten: Dem Betreiber einer Fahrschule war wegen Steuerschulden die Lehrerlaubnis entzogen worden, er hatte aber trotzdem weiterhin neue Verträge abgeschlossen und Anzahlungen von...