Was sich am 18. Mai 2019 gegen 20.30 Uhr tatsächlich im Anwesen des 31-jährigen Angeklagten zugetragen hat, wird wohl nie ganz geklärt werden. Die Angaben des Beschuldigten, des Geschädigten und der Zeugen wichen voneinander ab, auch zu den vor zweieinhalb Jahren gemachten Aussagen bei der Polizei. Richter Peter Jung räumte bei der Urteilsbegründung ein, dass die Beweisfindung recht schwierig gewesen sei.
Eigentlich sollten sich zwei Angeklagte vor dem Amtsgericht in Schwandorf verantworten. Das Gericht hatte jedoch das Verfahren gegen einen Regenstaufer vorläufig eingestellt, weil er...