Eigentlich sollten am Mittwoch zwei Angeklagte vor dem Schöffengericht in Schwandorf stehen. Das Verfahren gegen einen der beiden Beschuldigten wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge musste jedoch abgetrennt werden, weil dem Amtsgericht sein Aufenthaltsort unbekannt ist, informierte Richter Peter Jung eingangs der Hauptverhandlung. Während ein Täter also auf der Flucht ist, kommt der andere auf Jahre nicht frei.
Zwei Polizeibeamte führten den verbliebenen Angeklagten in Fesseln vor. Der 28-Jährige ist derzeit im Bezirkskrankenhaus Straubing untergebracht. Dort...