Recht
Dieselfahrer bekommen Schadensersatz

Der Abgas-Skandal weitet sich aus. Betroffene Autofahrer haben deshalb weiterhin die Möglichkeit auf eine Entschädigung.

25.12.2020 | Stand 16.09.2023, 4:26 Uhr
Marko Heimann
Die Dieselmotoren der deutschen Automobil-Hersteller sorgen weiter für Negativschlagzeilen. −Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Nichts hat in den letzten fünf Jahren die Diesel-Autofahrer und die deutschen Gerichte mehr beschäftigt als der Abgasskandal. Volkswagen hatte die für die Abgasreinigung zuständige Software in den Motoren von VW, Audi, Seat und Skoda manipuliert. Im Testbetrieb wurden die vorgeschriebenen Abgaswerte eingehalten, im alltäglichen Fahrbetrieb jedoch nicht. Das betraf erst nur den alten Motor EA 189, der von 2009 bis 2016 hergestellt wurde.

In Deutschland waren davon circa 2,5 Millionen Besitzer von VW-Diesel-Autos betroffen. Diese wurden vom Kraftfahrtbundesamt (KBA)zum Update verpflichtet. Von den Betroffenen verlangten lediglich 20 Prozent, und zwar 500 000 Geschädigte, Schadensersatz. Zwei Millionen Besitzer von VW-Diesel-Autos unternahmen nichts. VW zahlte bisher an die 500 000 Kläger in der Einzel- oder Sammelklage mehr als eine Milliarde Euro Schadensersatz. Die deutschen Gerichte wurden mit Zehntausenden von Einzelklagen gegen VW als Hersteller der Motoren überflutet.

BGH fällt Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte erstmals am 25. Mai 2020 für Klarheit gesorgt und festgestellt, dass VW betrogen hatte. Er entschied allerdings auch, dass sich der Autobesitzer die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss. Letztlich wurden die meisten Geschädigten mit Beträgen zwischen 1000 und 15 000 Euro entschädigt und konnten ihr Auto behalten.

Die, die ihr Auto an VW zurückgegeben haben, hatten teilweise noch mehr Geld bekommen. Je zwei Entscheidungen des BGH vom 30. Juli haben sich mit der Frage der Verzinsung des Kaufpreises beschäftigt und im Dezember 2020 mit Verjährungsfragen. Damit ist das Kapitel um den Motor EA189 bei VW weitestgehend abgeschlossen – zumindest scheinbar.

Ein weiterer Motor vom Dieselskandal betroffen

Das Kapitel Abgasskandal geht jetzt mit dem ab 2012 bei VW produzierten Motor EA288 weiter. Auch hier hat VW die Abgasreinigung manipuliert. Die Folgen der Manipulation sind wie beim Vorgängermodell: erheblicher Wertverfall des Autos bis hin zur Unverkäuflichkeit, drohende Fahrverbote und Probleme für den Motor durch das angeordnete Update. Mittlerweile zieht der Abgasskandal weitere Kreise und hat auch die Drei-Liter-Diesel-Motoren von VW und Audi erfasst sowie die sechs und acht Zylinder.

Nunmehr hat es auch die Dieselmotoren von Mercedes erwischt. Die Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes bei Mercedes sind schon beziehungsweise werden gerade verschickt. Auch Porsche hat sich inzwischen mit seinen Dieselmotoren angeschlossen und muss sich mit Rückrufen des KBA auseinandersetzen. Rechtzeitig zu Weihnachten hat der Europäische Gerichtshof am 17. Dezember 2020 eine verbraucherfreundliche Entscheidung getroffen. Er hat entschieden, dass sämtliche Abgasmanipulationen im Zusammenhang mit dem sogenannten Thermofenster – einer Abschaltung der Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen – unzulässig sind. Damit sind jetzt anscheinend sämtliche Hersteller von Dieselmotoren vom Skandal betroffen.

Dieselbesitzer haben wieder Rückgabe-Möglichkeit

Was heißt das für den betroffenen Diesel-Autobesitzer konkret? Es geht von vorne los! Der Besitzer eines Dieselautos kann innerhalb von zwei Jahren sein Auto beim Händler zurückgeben, ohne sich bei einem Neuwagen die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen zu müssen. Hiervon unabhängig und auch für die, die außerhalb dieser Frist sind, ist nun ein Schadensersatzanspruch greifbar nahegerückt.

MZ-Spezial: In unserer Rechtskolumne erläuternRechtsanwälte aus dem Landkreis Schwandorfjuristische Fälle aus dem Alltag. Heute: Marko Heimann und Tanja Fuchs, Anwälte für Arbeits-, Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht.